Norm Festsetzung der Höhe der Pflichtnotstandsreserven, die zu bestimmten Zeitpunkten zu halten sind× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung der Höhe der Pflichtnotstandsreserven, die zu bestimmten Zeitpunkten zu halten sind Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2022 — BGBl. II Nr. 265/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.2022 BGBl. II Nr. 265/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeines§ 1Regelungsgegenstand2. AbschnittUmfang der Vorratspflicht§ 2Neue Festsetzung der Höhe der Pflichtnotstandsreserven3. AbschnittSchlussbestimmung§ 3Inkrafttreten