Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
2. Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Fischamend-Bruck 2022
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 278/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 278 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:
in Fahrtrichtung Staatsgrenze Ungarn auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der Abschnitt von km 28,0 bis km 34,93 einschließlich des im Gegenverkehr zu befahrenden Abschnitts der Richtungsfahrbahn Wien zwischen km 28,075 und km 34,820;
in Fahrtrichtung Wien auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 34,93 bis 28,12.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2022
Dokumentnummer
NOR40245705