Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 140/2022Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 140 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
§ 3.Paragraph 3,
Insoweit die Länder den Zweckzuschuss für Leistungen nach § 4 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 in der jeweils geltenden Fassung, weiterverwenden, sind Leistungsangebote in der Transparenzdatenbank anzulegen und Mitteilungen in die Transparenzdatenbank vorzunehmen. Insoweit die Länder den Zweckzuschuss für Leistungen nach Paragraph 4, des Transparenzdatenbankgesetzes 2012, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2012, in der jeweils geltenden Fassung, weiterverwenden, sind Leistungsangebote in der Transparenzdatenbank anzulegen und Mitteilungen in die Transparenzdatenbank vorzunehmen.
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2022
Dokumentnummer
NOR40246512