Rechtstracker.at

Anl. 2 UHSBV

Fassungen
ab 03.04.2026 — BGBl. II Nr. 84/2026
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2 heute03.04.2026 § → § BGBl. II Nr. 84/2026
Anl. 201.08.202302.04.2026 § → § BGBl. II Nr. 233/2023
Anl. 201.10.202231.07.2023 BGBl. II Nr. 301/2022 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 301 aus 2022, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

03.04.2026BGBl. II Nr. 84/2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

UHSBV

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz; 70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht; 72/01 Hochschulorganisation; 72/02 Studienrecht allgemein

Text

Anlage 2, zu Paragraph 16,, Studierendendaten der Fachhochschulen, , Applikation BIS und Datenverbund der Universitäten und Hochschulen

  1. Ziffer eins
    Aufbau der Studierendendaten für die Applikation BIS und für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen (DVUH)
Die Daten der Anlage 2 enthalten Studierendendaten der Fachhochschulen für die Applikation BIS sowie für den DVUH und gliedern sich in Daten, die von beiden Applikationen, oder nur von der Applikation BIS oder nur von der Applikation DVUH genutzt werden. Des Weiteren werden Studierenden-Personendaten, Studiendaten (jeweils für ordentliche und außerordentliche Studierende), Studienbeitragsdatensätze sowie Daten für den Vollzug studienförderungsrechtlicher Vorschriften unterschieden. Die Daten sind für alle meldepflichtigen FH-Studierenden, unabhängig davon, ob es sich um ordentliche oder außerordentliche Studierende handelt, zu übermitteln.
  1. Ziffer 2
    Verarbeitung durch Applikation BIS und DVUH
  2. 2 Punkt eins
    FH-Studierenden-Personendaten
Die Datensätze beziehen sich auf ordentliche Studierende von ordentlichen Studien, auf außerordentliche Studierende von außerordentlichen Studien (Hochschullehrgänge) sowie auf außerordentliche Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen. Die Datensätze umfassen auch jene Studierende, die ein im Ausland eingerichtetes Fachhochschul-Studium besuchen, welches mit einem österreichischen akademischen Grad abschließt (dislozierte Studierende).

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Matrikelnummer des/der Studierenden

codiert gemäß Paragraph 4

2

Kennung der Bildungseinrichtung

codiert gemäß Paragraph 12

3

Semesterkennzeichen

Jahreszahl (vierstellig) + S oder W

4

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF

 

5

Ersatzkennzeichen

 

6

vbPK-AS

 

7

Familienname

codiert nach BIS-SST, DVUH

8

Vorname

codiert nach BIS-SST, DVUH

9

Geburtsdatum

codiert nach BIS-SST, DVUH

10

Staatsangehörigkeit

codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

11

Geschlecht

codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 3

12

Akademische/r Grad/e vor dem Namen

codiert nach BIS-SST, DVUH

13

Akademische/r Grad/e nach dem Namen

codiert nach BIS-SST, DVUH

14

Staat des Heimatortes

codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

15

Postleitzahl des Heimatortes

codiert nach BIS-SST, DVUH

16

Bezeichnung des Heimatortes

codiert nach BIS-SST, DVUH

17

Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür am Heimatort

codiert nach BIS-SST, DVUH

18

Staat der Zustelladresse

codiert nach BIS-SST, DVUH

19

Postleitzahl der Zustelladresse

codiert nach BIS-SST, DVUH

20

Ort der Zustelladresse

codiert nach BIS-SST, DVUH

21

Straße, Hausnummer, Stiege/Stock/Tür der Zustelladresse

codiert nach BIS-SST, DVUH

22

c/o

 

23

E-Mail-Adresse (von BE vergeben)

 

24

E-Mail-Adresse (privat)

 

Zu lfd. Nr. 5 (Ersatzkennzeichen) sowie Nr. 7 und 8 (Familienname, Vorname): Die Erfassung dieser Daten erfolgt nur befristet, die Daten werden daher sieben Monate nach Erfassung in BIS gelöscht.
Zu lfd. Nr. 15, 16 (Postleitzahl des Heimatortes, Bezeichnung des Heimatortes) sowie Nr. 19 und 20 (Postleitzahl der Zustelladresse, Ort der Zustelladresse): im Bereich der Applikation BIS ist bei österreichischen Adressen eine Eingabe gemäß Kodex Tabelle PLZ der Einrichtung Bundesanstalt „Statistik Österreich“ erforderlich; bei ausländischen Adressen sowie im Bereich des DVUH sind keine Vorgaben zu beachten (Freitext).
  1. 2 Punkt 2
    FH-Studiendaten
  2. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Studiendaten für ordentliche FH-Studierende und außerordentliche FH-Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen
Die Datensätze beziehen sich auf ordentliche Studierende von ordentlichen Studien (FH-Studiengänge) und auf außerordentliche Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen.

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Matrikelnummer des/der Studierenden

codiert gemäß Paragraph 4

2

Kennung der Bildungseinrichtung

codiert gemäß Paragraph 12

3

Semesterkennzeichen

Jahreszahl (vierstellig) + S oder W

4

Zugangsvoraussetzung (Schulform)

codiert nach BIS-SST

5

Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung (Schulform)

codiert nach BIS-SST

6

Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung (Schulform)

codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

7

Beginndatum des Studiums

(JJJJMMTT)

8

Beendigungsdatum des Studiums

(JJJJMMTT)

9

Aufenthalt von (internationale Mobilität)

codiert nach BIS-SST, DVUH

10

Aufenthalt bis (internationale Mobilität)

codiert nach BIS-SST, DVUH

11

Mobilitätsprogramm (internationale Mobilität)

codiert nach BIS-SST, DVUH

12

Aufenthaltszweck (internationale Mobilität)

codiert nach BIS-SST, DVUH

13

Gastland (internationale Mobilität)

codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

14

Herkunftsland (internationale Mobilität)

codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

15

erworbene ECTS-Anrechnungspunkte (internationale Mobilität)

codiert nach BIS-SST, DVUH

16

anerkannte ECTS-Anrechnungspunkte (internationale Mobilität)

codiert nach BIS-SST, DVUH

17

Studiengangskennzahl

codiert nach BIS-SST, DVUH

18

Meldedatum

codiert nach BIS-SST, DVUH

19

Studienkennung der öffentlichen Universitäten bei gemeinsam eingerichteten Studien

codiert nach DVUH

20

Meldestatus

codiert nach DVUH

21

Unterbrechungsdatum des Studiums

codiert nach BIS-SST, DVUH

22

Wiedereintrittsdatum ins Studium

codiert nach BIS-SST, DVUH

2.2.2. Studiendaten für außerordentliche FH-Studierende von außerordentlichen Studien (Hochschullehrgänge)

Die Datensätze beziehen sich auf außerordentliche Studierende von außerordentlichen Studien (Hochschullehrgänge).

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Matrikelnummer

codiert gemäß Paragraph 4

2

Kennung der Bildungseinrichtung

codiert gemäß Paragraph 12

3

Semesterkennzeichen

Jahreszahl (vierstellig) + S oder W

4

Zugangsvoraussetzung (Schulform)

codiert nach BIS-SST

5

Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung (Schulform)

codiert nach BIS-SST

6

Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung (Schulform)

codiert nach Paragraph 13, Absatz 4

7

Beginndatum des Hochschullehrganges

(JJJJMMTT)

8

Beendigungsdatum des Hochschullehrganges

(JJJJMMTT)

9

Studienkennung der öffentlichen Universitäten bei gemeinsam eingerichteten Studien

codiert nach DVUH

10

Meldedatum

codiert nach BIS-SST, DVUH

11

Hochschullehrgangsnummer

codiert nach BIS-SST, DVUH

12

Meldestatus

codiert nach DVUH

13

Aufenthalt von (internationale Mobilität)

codiert nach BIS-SST, DVUH

14

Aufenthalt bis (internationale Mobilität)

codiert nach BIS-SST, DVUH

15

Mobilitätsprogramm (internationale Mobilität)

codiert nach BIS-SST, DVUH

16

Aufenthaltszweck (internationale Mobilität)

codiert nach BIS-SST, DVUH

17

Gastland (internationale Mobilität)

codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

18

Herkunftsland (internationale Mobilität)

codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

19

erworbene ECTS-Anrechnungspunkte (internationale Mobilität)

codiert nach BIS-SST, DVUH

20

anerkannte ECTS-Anrechnungspunkte (internationale Mobilität)

codiert nach BIS-SST, DVUH

Zu lfd. Nr. 4 (Zugangsvoraussetzung/Schulform) und 5 (Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung/Schulform): bis zum Studienjahr 2021/22 erfolgt die Eingabe gemäß BIS, ab dem Studienjahr 2022/23 gemäß DVUH.

  1. Ziffer 3
    Verarbeitung durch den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
  2. 3 Punkt eins
    Studienbeitragsdaten
Die nachfolgenden Daten werden von Fachhochschulen an den Datenverbund zum Zweck der Sicherstellung der Einhebung von Studierendenbeiträgen gemeldet. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an die Applikation BIS. Die Daten sind für alle ordentlichen und außerordentlichen FH-Studierenden mit Beitragspflicht anzuführen. Eine Beitragspflicht besteht bereits bei der Abführung des Studierendenbeitrages.

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Matrikelnummer des/der Studierenden

codiert gemäß Paragraph 4

2

Kennung der Bildungseinrichtung

codiert gemäß Paragraph 12

3

Beitragssemester

Jahreszahl (vierstellig) + S oder W

4

Beitragsstatus

FHs codieren mit „X“ wenn beitragspflichtig, ÖH-Beitrag + „ggf. Studienbeitrag“

5

Studierendenbeitrag ÖH

 

6

Sonderbeitrag ÖH

 

7

Studienbeitrag

 

8

Nachforderung Studienbeitrag

 

9

Valutadatum (Ende der Zahlungsfrist)

 

10

Valutadatum Nachfrist

 

11

Letztes Buchungsdatum

 

12

Zulassungsstatus

Codierung gemäß DVUH-Spezifikation

13

Meldung der Fortsetzung des Studiums (Fortsetzungskennzahl)

Codierung gemäß DVUH-Spezifikation

14

Bezahlstatus

 

15

IST-Beitrag

 

16

Studienbeitragskonto der FH

 

17

Vollzugsmeldung

 

  1. 3 Punkt 2
    Studienförderungs- und Prüfungsdaten
Zum Zweck der Bereitstellung von Daten für den Vollzug studienförderungsrechtlicher Vorgaben sowie für die Übermittlung von Prüfungsdaten bei gemeinsam eingerichteten Studien sind folgende Daten zu übermitteln:

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Matrikelnummer der/des Studierenden

codiert gemäß Paragraph 4

2

Kennung der Bildungseinrichtung

 

3

Semesterkennzeichen

Jahreszahl (vierstellig) + S oder W

4

Semesterzahl

 

5

ECTS-Anrechnungspunkte

 

6

Studiengangskennzahl

 

  1. Ziffer 4
    Verarbeitung durch die Applikation BIS
Die nachfolgenden Daten werden nur mittels Applikation BIS und nicht durch den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen verarbeitet.
  1. 4 Punkt eins
    Studiendaten für ordentliche FH-Studierende und außerordentliche FH-Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen
Die Datensätze beziehen sich auf ordentliche Studierende von ordentlichen Studien (FH-Studiengänge) und auf außerordentlich Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen.

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Studiengangskennzahl

codiert nach BIS-SST

2

Standort

codiert nach BIS-SST

3

Organisationsform

codiert nach BIS-SST

4

Personenkennzeichen

codiert nach BIS-SST

5

Zugangsvoraussetzung Master

codiert nach BIS-SST

6

Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung Master

codiert nach BIS-SST

7

Ausstellungsstaat der Urkunden über die Zugangsvoraussetzung Master

codiert nach BIS-SST, DVUH

8

Ausbildungssemester

codiert nach BIS-SST

9

Studierendenstatus

codiert nach BIS-SST

10

Berufstätigkeit

codiert nach BIS-SST

11

VonNachPersKZ

codiert nach BIS-SST

12

Förderrelevanz für das Bundesministerium

codiert nach BIS-SST

13

Förderung des Auslandsaufenthaltes outgoings

codiert nach BIS-SST

14

Mobilitätsprogramm des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums

codiert nach BIS-SST

15

Programmnummer des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums

codiert nach BIS-SST

16

Studierendentyp im gemeinsamen (eingerichteten) Studiums

codiert nach BIS-SST

17

Partnerinstitution des gemeinsamen (einrichteten) Studiums

codiert nach BIS-SST

18

Studierendenstatus im gemeinsamen (eingerichteten) Studium

codiert nach BIS-SST

19

Ausbildungssemester im gemeinsamen (eingerichteten) Studium

codiert nach BIS-SST

20

Beendigungsdatum des gemeinsam (eingerichteten) Studiums

codiert nach BIS SST

21

Meldedatum

codiert nach BIS-SST

22

Erhalterkennzahl

codiert nach BIS-SST

23

Duales Studium

codiert nach BIS-SST

  1. 4 Punkt 2
    Studiendaten für außerordentliche FH-Studierende von Hochschullehrgängen
Die Datensätze beziehen sich auf außerordentliche Studierende von Hochschullehrgängen

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Meldedatum

15.11.JJJJ und 15.04.JJJJ

2

Erhalterkennzahl

codiert nach BIS-SST

3

Hochschullehrgangsnummer

codiert nach BIS-SST

4

Standort

codiert nach BIS-SST

5

Personenkennzeichen

codiert nach BIS-SST

6

Zugangsvoraussetzung Master

codiert nach BIS-SST

7

Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung Master

codiert nach BIS-SST

8

Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung Master

codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

9

Studierendenstatus

codiert nach BIS-SST

10

Organisationsform

codiert nach BIS-SST

11

Mobilitätsprogramm des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums

codiert nach BIS-SST

12

Programmnummer des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums

codiert nach BIS-SST

13

Studierendentyp im gemeinsamen eingerichteten Studium

codiert nach BIS-SST

14

Partnerinstitution des gemeinsamen (eingerichteten) Studium

codiert nach BIS-SST

15

Studierendenstatus im gemeinsamen (eingerichteten) Studium

codiert nach BIS-SST

16

Beendigungsdatum des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums

codiert nach BIS-SST

  1. 4 Punkt 3
    Daten von Studienwerberinnen und -werbern
Die Datensätze beziehen sich auf Studienwerberinnen und -werber von ordentlichen FH-Studien.

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

vbPK-BF

 

2

Ersatzkennzeichen

gemäß Bildungsdokumentationsgesetz 2020

3

Semesterkennzeichen

codiert nach BIS-SST

4

Geburtsdatum

codiert nach BIS-SST

5

Geschlecht

codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 3

6

Staatsangehörigkeit

codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

7

Studiengangskennzahl

codiert nach BIS-SST

8

Organisationsform

codiert nach BIS-SST

9

Zugangsvoraussetzung (Schulform)

codiert nach BIS-SST

10

Zugangsvoraussetzung Master

codiert nach BIS-SST

Schlagworte

Studienförderungsdaten

Im RIS seit

07.04.2026

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2026

Gesetzesnummer

20011989

Dokumentnummer

NOR40277080