Norm Beginn und Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Datenverbund der Universitäten und Hochschulen× ▾ ‹›Gliederung Beginn und Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Datenverbund der Universitäten und Hochschulen Fassungen (Gesetz) ab 26.08.2022 — BGBl. II Nr. 317/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute26.08.2022 BGBl. II Nr. 317/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.08.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Regelungsgegenstand§ 2Beginn des automationsunterstützten Datenverkehrs§ 3Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs§ 4Inkrafttreten