Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 318/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 318 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget; 31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Text
Kurzfristige Arbeitskräftegestellungen aus Deutschland
§ 5.Paragraph 5,
In den Fällen des § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn ein Nachweis darüber erbracht wird, dass der Arbeitslohn der überlassenen Arbeitskräfte auf Grund von Art. 15 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 182/2002, in der Fassung BGBl. III Nr. 32/2012, in Österreich nicht besteuert werden darf. In den Fällen des Paragraph 3, Absatz 2 und Paragraph 4, Absatz 2, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn ein Nachweis darüber erbracht wird, dass der Arbeitslohn der überlassenen Arbeitskräfte auf Grund von Artikel 15, Absatz 3, des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2002,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 2012,, in Österreich nicht besteuert werden darf.
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2022
Dokumentnummer
NOR40246884