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§ 5 C-SchVO 2022/23

Fassungen
05.09.2022 bis 29.06.2023 — BGBl. II Nr. 328/2022 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 505.09.202229.06.2023 BGBl. II Nr. 328/2022 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 137/2023

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

COVID-19-Schulverordnung 2022/23

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 328 aus 2022, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 137 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

05.09.2022BGBl. II Nr. 328/2022

Außerkrafttretensdatum

29.06.2023aufgehoben durch BGBl. II Nr. 137/2023

Abkürzung

C-SchVO 2022/23

Index

70/02 Schulorganisation; 70/04 Schulzeit; 70/06 Schulunterricht; 71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen; 80/02 Forstrecht

Beachte

Tritt mit dem Ende des Schuljahres 2022/23 außer Kraft vergleiche Paragraph 16,).

Text

Hygiene- und Präventionskonzept

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,An jeder Schule ist bis zum Ende der ersten beiden Schulwochen des Schuljahres 2022/23 durch die Schulleitung ein Hygiene- und Präventionskonzept zu erstellen. Die Einhaltung der Hygiene- und Präventionsmaßnahmen ist durch die Schulleitung zu gewährleisten, welche als Hygiene- und Präventionsbeauftragter tätig wird; diese kann eine Lehrperson als Hygiene- und Präventionsbeauftragten ermächtigen.
  2. Absatz 2,Das Hygiene- und Präventionskonzept hat jedenfalls
    1. Ziffer eins
      ein Lüftungskonzept, das für Bewegung und Sport sowie bei Singen und Musizieren jedenfalls eine höhere Frequenz als für den Unterricht in anderen Gegenständen vorzusehen hat,
    2. Ziffer 2
      eine Vorbereitung der Infrastruktur einschließlich der Möglichkeit zur Nutzung zusätzlicher Räume für schulische Zwecke,
    3. Ziffer 3
      bei Kontakt mit dem Schularzt die Anwendung der Regelung für Kontakte mit einem niedergelassenen Arzt,
    4. Ziffer 4
      Regelungen über die Bereitstellung und Lagerung von MNS, Testmaterial, Desinfektionsmittel am Schulstandort einschließlich der Kalkulation von Bestell- und Lieferzeiten und
    5. Ziffer 5
      eine Konzeption für die Organisation des Unterrichts einschließlich mehrtägiger Schulveranstaltungen mit welchen eine Übernachtung verbunden ist und des fachpraktischen Unterrichts
    zu enthalten.

Schlagworte

Hygienekonzept, Hygienemaßnahme, Hygienebeauftragter, Hygienebeauftragte, Bestellzeit

Im RIS seit

06.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2023

Gesetzesnummer

20012003

Dokumentnummer

NOR40246932