Norm Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – September 2022 × ▾ ‹›Gliederung Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – September 2022 Fassungen (Gesetz) ab 13.09.2022 — BGBl. II Nr. 343/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute13.09.2022 BGBl. II Nr. 343/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 13.09.2022 Art. 1