Rechtstracker.at

Anl. 1/10

Fassungen
ab 05.10.2022 — BGBl. II Nr. 368/2022 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/10 heute05.10.2022 BGBl. II Nr. 368/2022 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 2022,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 10

Inkrafttretensdatum

05.10.2022BGBl. II Nr. 368/2022

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4,)

Text

Anlage 1.10 LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNIK römisch eins.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

5

III/III

 

2.

Deutsch

6

3

2

2

2

15

römisch eins

 

3.

Englisch

6

3

3

2

2

16

römisch eins

 

4.

Angewandte Mathematik

4

5

5

2

2

18

römisch eins

 

5.

Wirtschaft und Recht3

-

4

4

-

-

8

römisch zwei bzw. römisch drei

 

6.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

2

römisch eins

 

7.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

4

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Konstruktion4

-

5

5

6

6

22

römisch eins

 

2.

Darstellungstechniken4,5

-

4

4

2

2

12

römisch eins bzw. römisch drei

 

3.

Gestaltung4

-

2

2

3

3

10

römisch eins

 

4.

Materialien und Prozesse

-

2

2

3

3

10

römisch eins

 

5.

Betriebswirtschaft und Projektmanagement

-

-

1

3

3

7

römisch eins

 

6.

Fertigung und Produktion

-

-

-

4

4

8

römisch vier

 

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16

-

6

6

7

7

26

 

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

35

35

35

35

163

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

B.1

Pflichtgegenstände der schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

 

Wahlmodul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

1.

Gestaltung – Vertiefung

-

2

2

-

-

4

römisch eins

2.

Materialien und Prozesse – Vertiefung

-

2

2

-

-

4

römisch eins

3.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 14

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 24

-

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Holzbau4

-

-

-

2

2

4

römisch eins

6.

Konstruktion im historischen Kontext4

-

-

1

1

2

4

römisch eins

7.

Konstruktion des Innenausbaus4

-

-

-

3

3

6

römisch eins

8.

Darstellungstechniken – Vertiefung4

-

-

-

2

2

4

römisch drei

9.

Gestaltung – Wohnbereich4

-

4

4

-

-

8

römisch eins

10.

Gestaltung – Objektbereich4

-

-

-

3

3

6

römisch eins

11.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 14

-

3

3

-

-

6

römisch eins

12.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 24

-

-

-

4

4

8

römisch eins

13.

Gestaltung im historischen Kontext4

-

2

1

4

3

10

römisch eins

14.

Gestaltung temporärer Räume und Objekte4

-

-

-

2

2

4

römisch eins

15.

Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung

-

2

2

-

-

4

römisch eins

16.

Bau- und Kunstformenlehre

-

-

-

2

2

4

römisch eins

17.

Kulturtheorie 1

-

1

1

-

-

2

römisch eins

18.

Kulturtheorie 2

-

-

-

1

1

2

römisch eins

19.

Forschung, Entwicklung, Prototypenbau

-

-

-

2

2

4

römisch vier

20.

Materialtechnologie – Vertiefung 14

-

2

2

-

-

4

römisch eins

21.

Materialtechnologie – Vertiefung 24

-

-

-

5

5

10

römisch eins

22.

Historische Fertigung

-

2

2

2

2

8

römisch vier

23.

Fertigungstechnik und Produktionsinformatik4

-

-

-

2

2

4

römisch eins

24.

Projektkoordination und Qualitätsmanagement

-

-

-

2

2

4

römisch eins

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung

 

 

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

E.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen, wobei jedenfalls der Pflichtgegenstand „Gestaltung – Vertiefung“ oder der Pflichtgegenstand „Materialien und Prozesse – Vertiefung“ zu wählen ist.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNIK römisch eins.2 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

4

III/III

2.

Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

römisch eins

3.

Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik

-

-

-

2

2

römisch eins

4.

Wirtschaft und Recht3

4

4

-

-

8

römisch zwei bzw. römisch drei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

1.

Konstruktion4

5

5

6

6

22

römisch eins

2.

Darstellungstechniken4,5

4

4

2

2

12

römisch eins bzw. römisch drei

3.

Gestaltung4

2

2

3

3

10

römisch eins

4.

Materialien und Prozesse

2

2

3

3

10

römisch eins

5.

Betriebswirtschaft und Projektmanagement

-

1

3

3

7

römisch eins

6.

Fertigung und Produktion

5

5

5

5

20

römisch vier

7.

Basics Konstruktion4

5

5

-

-

10

(römisch eins)

8.

Basics Darstellungstechniken4

2

2

-

-

4

römisch drei

9.

Basics Materialien und Prozesse

1

1

1

-

3

(römisch eins)

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16

6

6

7

7

26

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

37

38

33

32

140

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

B.1

Pflichtgegenstände der schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Gestaltung – Vertiefung

2

2

-

-

4

römisch eins

2.

Materialien und Prozesse – Vertiefung

2

2

-

-

4

römisch eins

3.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 14

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 24

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Holzbau4

-

-

2

2

4

römisch eins

6.

Konstruktion im historischen Kontext4

-

1

1

2

4

römisch eins

7.

Konstruktion des Innenausbaus4

-

-

3

3

6

römisch eins

8.

Darstellungstechniken – Vertiefung4

-

-

2

2

4

römisch drei

9.

Gestaltung – Wohnbereich4

4

4

-

-

8

römisch eins

10.

Gestaltung – Objektbereich4

-

-

3

3

6

römisch eins

11.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 14

3

3

-

-

6

römisch eins

12.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 24

-

-

4

4

8

römisch eins

13.

Gestaltung im historischen Kontext4

2

1

4

3

10

römisch eins

14.

Gestaltung temporärer Räume und Objekte4

-

-

2

2

4

römisch eins

15.

Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung

2

2

-

-

4

römisch eins

16.

Bau- und Kunstformenlehre

-

-

2

2

4

römisch eins

17.

Kulturtheorie 1

1

1

-

-

2

römisch eins

18.

Kulturtheorie 2

-

-

1

1

2

römisch eins

19.

Forschung, Entwicklung, Prototypenbau

-

-

2

2

4

römisch vier

20.

Materialtechnologie – Vertiefung 14

2

2

-

-

4

römisch eins

21.

Materialtechnologie – Vertiefung 24

-

-

5

5

10

römisch eins

22.

Historische Fertigung

2

2

2

2

8

römisch vier

23.

Fertigungstechnik und Produktionsinformatik4

-

-

2

2

4

römisch eins

24.

Projektkoordination und Qualitätsmanagement

-

-

2

2

4

römisch eins

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

4

römisch eins

2.

Politische Bildung

2

2

-

-

4

römisch drei

3.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

2

2

römisch drei

4.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

4

römisch eins

E.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen, wobei jedenfalls der Pflichtgegenstand „Gestaltung – Vertiefung“ oder der Pflichtgegenstand „Materialien und Prozesse – Vertiefung“ zu wählen ist.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SIEBENSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNIK römisch eins.3 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

-

-

5

III/III

2.

Deutsch

6

3

2

2

2

-

-

15

römisch eins

3.

Englisch

6

4

2

2

2

-

-

16

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

6

4

2

2

-

-

18

römisch eins

5.

Wirtschaft und Recht3

-

-

-

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

6.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

-

-

2

römisch eins

7.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

-

-

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Konstruktion4

-

2

2

2

5

5

5

21

römisch eins

2.

Darstellungstechniken4,5

-

4

4

4

-

-

-

12

römisch eins bzw. römisch drei

3.

Gestaltung4

-

1

1

2

2

2

2

10

römisch eins

4.

Materialien und Prozesse

-

1

1

2

2

2

2

10

römisch eins

5.

Betriebswirtschaft und Projektmanagement

-

-

-

1

1

3

3

8

römisch eins

6.

Fertigung und Produktion

-

-

-

-

3

3

3

9

römisch vier

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16

-

2

2

4

4

7

7

26

 

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

23

24

19

24

26

24

24

164

 

B.1

Pflichtgegenstände der

Semesterwochenstunden

 

Lehrver

 

schulautonomen Wahl-

Semester

 

pflich-

 

modul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

1.

Gestaltung – Vertiefung

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

2.

Materialien und Prozesse – Vertiefung

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

3.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 1

-

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 24

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Holzbau4

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

6.

Konstruktion im historischen Kontext4

-

-

-

-

1

1

2

4

römisch eins

7.

Konstruktion des Innenausbaus4

-

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

8.

Darstellungstechniken – Vertiefung4

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch drei

9.

Gestaltung – Wohnbereich4

-

-

-

4

4

-

-

8

römisch eins

10.

Gestaltung – Objektbereich4

-

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

11.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 14

-

-

-

3

3

-

-

6

römisch eins

12.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 24

-

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

13.

Gestaltung im historischen Kontext4

-

-

-

2

1

4

3

10

römisch eins

14.

Gestaltung temporärer Räume und Objekte4

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

15.

Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung

-

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

16.

Bau- und Kunstformenlehre

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

17.

Kulturtheorie 1

-

-

-

1

1

-

-

2

römisch eins

18.

Kulturtheorie 2

-

-

-

-

-

1

1

2

römisch eins

19.

Forschung, Entwicklung, Prototypenbau

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch vier

20.

Materialtechnologie – Vertiefung 14

-

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

21.

Materialtechnologie – Vertiefung 24

-

-

-

-

-

5

5

10

römisch eins

22.

Historische Fertigung

 

-

-

2

2

2

2

8

römisch vier

23.

Fertigungstechnik und Produktionsinformatik4

 

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

24.

Projektkoordination und Qualitätsmanagement

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

 

Freigegenstände,

Semester

 

pflich-

 

 

Förderunterricht

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

 

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

-

-

2

römisch eins

 

2.

Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

-

-

2

römisch eins

 

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

 

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

 

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

-

-

2

römisch drei

 

6.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

 

D.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

__________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen, wobei jedenfalls der Pflichtgegenstand „Gestaltung – Vertiefung“ oder der Pflichtgegenstand „Materialien und Prozesse – Vertiefung“ zu wählen ist.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SECHSSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNIK römisch eins.4 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

-

-

4

III/III

2.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

-

2

römisch eins

3.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

-

2

römisch eins

4.

Wirtschaft und Recht3

-

-

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Konstruktion4

2

2

2

5

5

5

21

römisch eins

2.

Darstellungstechniken4,5

4

4

4

-

-

-

12

römisch eins bzw. römisch drei

3.

Gestaltung4

1

1

2

2

2

2

10

römisch eins

4.

Materialien und Prozesse

1

1

2

2

2

2

10

römisch eins

5.

Betriebswirtschaft und Projektmanagement

-

-

1

1

3

3

8

römisch eins

6.

Fertigung und Produktion

4

4

4

3

3

3

21

römisch vier

7.

Basics Konstruktion4

4

4

2

-

-

-

10

(römisch eins)

8.

Basics Darstellungstechniken4

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

9.

Basics Materialien und Prozesse

1

1

1

-

-

-

3

(römisch eins)

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16

2

2

4

4

7

7

26

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

22

22

25

22

26

24

141

 

B.1

Pflichtgegenstände der

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

1.

Gestaltung – Vertiefung

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

2.

Materialien und Prozesse – Vertiefung

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

3.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung14

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung24

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Holzbau4

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

6.

Konstruktion im historischen Kontext4

-

-

-

1

1

2

4

römisch eins

7.

Konstruktion des Innenausbaus4

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

8.

Darstellungstechniken – Vertiefung4

-

-

-

-

2

2

4

römisch drei

9.

Gestaltung – Wohnbereich4

-

-

4

4

-

-

8

römisch eins

10.

Gestaltung – Objektbereich4

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

11.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 14

-

-

3

3

-

-

6

römisch eins

12.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 24

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

13.

Gestaltung im historischen Kontext4

-

-

2

1

4

3

10

römisch eins

14.

Gestaltung temporärer Räume und Objekte4

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

15.

Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

16.

Bau- und Kunstformenlehre

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

17.

Kulturtheorie 1

-

-

1

1

-

-

2

römisch eins

18.

Kulturtheorie 2

-

-

-

-

1

1

2

römisch eins

19.

Forschung, Entwicklung, Prototypenbau

-

-

-

-

2

2

4

römisch vier

20.

Materialtechnologie – Vertiefung 14

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

21.

Materialtechnologie – Vertiefung 24

-

-

-

-

5

5

10

römisch eins

22.

Historische Fertigung

-

-

2

2

2

2

8

römisch vier

23.

Fertigungstechnik und Produktionsinformatik4

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

24.

Projektkoordination und Qualitätsmanagement

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände,

Semester

 

pflich-

 

Förderunterricht

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

2.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

3.

Politische Bildung

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

4.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

-

-

-

2

römisch drei

D.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

___________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen, wobei jedenfalls der Pflichtgegenstand „Gestaltung – Vertiefung“ oder der Pflichtgegenstand „Materialien und Prozesse – Vertiefung“ zu wählen ist.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Innenarchitektur und Holztechnik führen ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten des Entwurfs, der Gestaltung, Planung, Konstruktion und Umsetzung von Raum- und Objektkonzepten sowie ingenieurmäßigem Holzbau aus. Sie planen und überwachen die Fertigung von Holzwerkstoffen und prüfen Holz und Holzwerkstoffe. Sie leiten Projekte und führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Sie sind in der Möbel- und Einrichtungsindustrie, Holzindustrie und -wirtschaft, in Tischlermeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in Architektur-, Design- und Ingenieurbüros, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes tätig.

In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen können die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Innenarchitektur und Holztechnik im Besonderen

  • Strichaufzählung
    Räume und Objekte mittels Zeichnungen, Computeranimationen und Modellen entwerfen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    Räume und Objekte aus gestalterischer, konstruktiver und fertigungstechnischer, wirtschaftlicher, materialtechnologischer und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, Vorschriften und Normen planen und konstruieren;
  • Strichaufzählung
    statische Systeme einschätzen sowie Tragwerkselemente aus Holz berechnen, dimensionieren und durch Konstruktionspläne darstellen;
  • Strichaufzählung
    in entscheidender Funktion Ausschreibungen, Kalkulationen und Auftragsvergaben durchführen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    sich in den für die Innenarchitektur und Holztechnologien relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Konstruktion:

Im Bereich Grundlagen der Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Statik und verstehen die statischen Zusammenhänge. Sie kennen die einschlägigen Gesetze und Normen und können Konstruktionsvorschläge in Übereinstimmung mit diesen erarbeiten und beurteilen. Sie verstehen die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktionsweise und können wirtschaftliche Aspekte von Konstruktionen berücksichtigen und beurteilen. Sie kennen und verstehen Leistungsbeschreibungen und können Leistungsverzeichnisse erstellen. Sie können bauphysikalische Zusammenhänge erkennen und bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität beurteilen und ganzheitliche Konzepte erstellen.

Im Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues sowie des Objektbaues. Sie können grundlegende Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen.

Im Bereich Bauwerkskonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und -regeln des Rohbaues und Ausbaues sowie die Herstellungsabläufe und die Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion.

Im Bereich Konstruktive Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Darstellungstechniken:

Im Bereich Freihanddarstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundvoraussetzungen der Bildgestaltung. Sie können eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-Aufmaß- oder Abrechnungsskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.

Im Bereich Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen sowie computerunterstützt visualisieren. Sie kennen die Gesetzmäßigkeiten und die ihnen zugrundeliegenden Parameter von den für die Fachrichtung wichtigen Kurven, Flächen und Körpern und können räumliche Objekte in Hinblick auf die enthaltenen geometrischen Formen zerlegen, analysieren und modellieren. Sie können räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.

Im Bereich Visuelle Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen Kriterien der Schriftgestaltung und können eine Skizze, eine technische Zeichnung und eine Visualisierung händisch und computerunterstützt beschriften. Sie können Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen sowie für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden. Sie können geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.

Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen nach planerischen Vorgaben Arbeits- und Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.

Gestaltung:

Im Bereich Kulturelle Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben.

Im Bereich Gestalterische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Proportionsmethoden, Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum sowie sensorische Dimensionen. Sie können funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben auswählen und einsetzen sowie die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Im Bereich Entwurf und Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen intuitiv Materialien auswählen sowie damit Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten. Sie können Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen sowie einsetzen und kennen die Kriterien der Realisierbarkeit unter den Aspekten Funktionalität, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie.

Materialien und Prozesse:

Im Bereich Materialtechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden. Sie kennen die Herstellungsverfahren und können Verarbeitungsmethoden marktüblicher Materialien, Produkte und Hilfsstoffe entsprechend anwenden und analysieren.

Im Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen können die Absolventinnen und Absolventen Materialien und Arbeitsstoffe in ihren schädigenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt richtig einschätzen sowie Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen. Sie können Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Im Bereich Werkzeuge und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten, deren Einsatz prozessbezogen beurteilen und Fertigungskonzepte ableiten.

Im Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination können die Absolventinnen und Absolventen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden sowie präventive Maßnahmen ergreifen.

Im Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung können die Absolventinnen und Absolventen facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden. Sie können Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Betriebswirtschaft und Projektmanagement:

Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden für die Beschaffung, Produktion und den Absatz anwenden, Führungsstile und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen, grundlegende Methoden des Personalmanagements anwenden, einfache Fallbeispiele zur Ermittlung des Unternehmenserfolges lösen und branchenspezifische Methoden des Rechnungswesens einsetzen.

Im Bereich Management kennen die Absolventinnen und Absolventen den Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle und können grundlegende Managementtechniken anwenden.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten. Sie können aus Analysen und Bewertungen Lösungen entwickeln. Sie können im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.

Fertigung und Produktion:

Im Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.

Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzen sowie alternative Lösungen erarbeiten.

Im Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.

Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.

Im Bereich Praktische Baudurchführung können die Absolventinnen und Absolventen diverse Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden sowie Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen, bewerten und evaluieren.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.1 Stundentafel und der römisch eins.3 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.2 Stundentafel und der römisch eins.4 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“, „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ und „Wirtschaft und Recht“.

Siehe Anlage 1.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2. KONSTRUKTION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik erfassen und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Statik erfassen.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    die Elemente von Bauwerkskonstruktionen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Ausbaues verstehen;
  • Strichaufzählung
    Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente. Statische Grundlagen.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Bauelemente des Innenausbaues (zB abgehängte Decken und Deckenverkleidungen, Fußböden).

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Fachbegriffe und Definitionen. Bauelemente des Ausbaues (zB Zwischenwände, Innentüren).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen;
  • Strichaufzählung
    statische Zusammenhänge verstehen.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues verstehen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Wärmeschutz, Dampfdiffusion, Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente. Anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Bauelemente des Innenausbaues (zB Trennwandsysteme), Bauelemente des Innenausbaues (zB Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Türkonstruktionen mit besonderen Anforderungen).

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauweisen; Bauelemente des Ausbaues (zB Treppen, vertikale Raumverbindungen); Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (lastabtragende Systeme: tragende Wände, Stützen); Bauelemente des Ausbaues (Fenster und Außentüren, Sonnenschutz).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einschlägige Gesetze und Normen anwenden;
  • Strichaufzählung
    statische Zusammenhänge verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktion verstehen, diese berücksichtigen und beurteilen.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues verstehen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Bau- und verfahrensrechtliche Grundlagen. Anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen; wirtschaftliche Grundlagen, Bauorganisation; Kostenfaktoren.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Bauelemente des Innenausbaues (zB Trennwandsysteme), Bauelemente des Innenausbaues (zB Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Türkonstruktionen mit besonderen Anforderungen).

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauelemente des Ausbaues (zB Grundlagen der Haustechnik). Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB Fassaden, Portale).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Leistungsbeschreibungen verstehen und Leistungsverzeichnisse erstellen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Leistungsverzeichnisse.

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB lastabtragende Systeme: Decken, Abdichtungen, Fänge, Dächer).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Ausbau- und Umbaukonzepte (zB Bau, Raum, Objekt).

DARSTELLUNGSTECHNIKEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden.

Bereich Modellbau

  • Strichaufzählung
    nach planerischen Vorgaben Arbeitsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellen und Konstruieren:

Abbildungsverfahren; Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung ebenflächig begrenzter Objekte in geeigneten Rissen.

Bereich Visuelle Präsentation:

Digitale Darstellung der Baukonstruktionen.

Bereich Modellbau:

Arbeitsmodelle.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Freihanddarstellung

  • Strichaufzählung
    eine geeignete Bildannahme wählen und damit eine aussagekräftige Handzeichnung für Entwürfe und Präsentationen erstellen.

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung und digital darstellen;
  • Strichaufzählung
    räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen, eine geeignete Bildannahme wählen und mit einem selbst gewählten Abbildungsverfahren darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Freihanddarstellung:

Freihanddarstellung von Objekten und Räumen.

Bereich Darstellen und Konstruieren:

Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Modellierung räumlicher Flächen und Objekte (zB Drehflächen, Schiebflächen, Schraubflächen, Regelflächen) mit Hilfe von CAD; Grundlagen der Perspektive.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    Darstellungsaufgaben mit geeigneten Abbildungsverfahren lösen;
  • Strichaufzählung
    das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    für Planungsaufgaben geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden.;
  • Strichaufzählung
    geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.

Bereich Modellbau

  • Strichaufzählung
    nach planerischen Vorgaben Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellen und Konstruieren:

Abbildungsverfahren, Darstellungstechniken.

Bereich Visuelle Präsentation:

Digitale 3D-Plandarstellung von Objekten, Räumen und Baukonstruktionen. Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).

Bereich Modellbau:

Präsentationsmodelle.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    Darstellungsaufgaben mit geeigneten, selbst gewählten Abbildungsverfahren lösen;
  • Strichaufzählung
    das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    für Planungsaufgaben geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen;
  • Strichaufzählung
    Präsentationsmittel in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Darstellen und Konstruieren:

Abbildungsverfahren, Darstellungstechniken.

Bereich Visuelle Präsentation:

Analoge und digitalisierte Visualisierungen mit Material, Licht und Positionsauswahl. Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).

GESTALTUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien anwenden;
  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Gestaltungslehre (Flächen und Körper, Maße und Proportionen). Entwurfslehre (Wohnbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohnbereich).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre (Wohn- und Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohn- und Objektbereich).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen, einsetzen und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre (Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Objektbereich).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren, interpretieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen, einsetzen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe entwickeln und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    die Realisierbarkeit von Projekten ganzheitlich einschätzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen), Raumgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).

MATERIALIEN UND PROZESSE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften; Grundlagen nicht holzbasierender Werkstoffe (Kunststoffe, Metalle, Natur- und Kunststeine, Glas ua.).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“; einfache Methoden der Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden;
  • Strichaufzählung
    unter Kenntnis der Eigenschaften der Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden die richtigen Werkstoff-Hilfsstoffkombinationen Anwendungsbereichen zuordnen.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination

  • Strichaufzählung
    Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke anwenden;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Qualitätssicherung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Hilfsstoffe (Dichtstoffe, Befestigungsmaterialien ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung; Grenzwerte und Bemessungsverfahren.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:

Lagerung, Handhabung und Entsorgung von Arbeitsstoffen; Arbeitsstätten; Melde- und Aufzeichnungspflichten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Normen und Regelwerke (Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination“); Prüfnormen; Methoden der Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination

  • Strichaufzählung
    Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.

Bereich Normen und Regelwerke; Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Beschichtungen und Oberflächenmaterialien; Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Ökologische Bewertung (zB Kennzahlen).

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Aspekte von Baustellen, Arbeitsplätzen sowie Arbeitsprozessen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Normen und Regelwerke; Qualitätssicherungssysteme.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte analysieren und bewerten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Physikalische und chemische Eigenschaften (projektbezogen, prozessbezogen).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Ökobilanz. Ökologische Bewertung von projektbezogenem Materialeinsatz.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Projektbezogene Qualitätsprüfungen.

BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Management

  • Strichaufzählung
    Managementtechniken verstehen;
  • Strichaufzählung
    Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle verstehen.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Managementmethoden anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Management:

Grundlagen des Managements und der Steuerung von Prozessen; Funktionsweise von Teams; Dokumentationsmethoden.

Bereich Projektmanagement:

Methoden und Techniken des Projektmanagements; Dokumentation von Projekten.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz erfassen, Methoden für Produktionsplanung und Supply-Chain-Management anwenden und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden.

Bereich Management

  • Strichaufzählung
    Managementtechniken verstehen und bewerten.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Koordinationsaufgaben wahrnehmen.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Überblick über die Unternehmensbereiche und Organisationsformen, Produktionsplanung, Supply-Chain-Management, Grundlagen der Kostenrechnung, Kostenrechnung in Gewerbe.

Bereich Management:

Integrierte Managementsysteme; Konfliktlösungsstrategien; Dokumentationsmethoden (ua. mit Standardsoftware).

Bereich Projektmanagement:

Projektmanagement und Projektdokumentation analoger und digitaler Prozesse der Fachtheorie und Fachpraxis; Koordination von Projekten.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden;
  • Strichaufzählung
    Methoden des Personalmanagements anwenden.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Projekte leiten.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Kostenrechnung in der Industrie; Grundlagen der Budgetierung; Integrierte Systeme des Rechnungswesens; Personalmanagement.

Bereich Projektmanagement:

Qualitätsmanagement; Leitung von Projekten.

FERTIGUNG UND PRODUKTION

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.

Bereich Praktische Baudurchführung

  • Strichaufzählung
    Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).

Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).

Bereich Praktische Baudurchführung:

Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).

Bereich handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.

Bereich anlagenorientierte Fertigung:

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).

BASICS KONSTRUKTION

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    die Elemente des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Objektbaues verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge projektbezogen auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen mit geeigneten Materialien;
  • Strichaufzählung
    den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Plattenbau – Korpusbau, Objektteile.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.

BASICS DARSTELLUNGSTECHNIKEN

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Freihanddarstellung

  • Strichaufzählung
    eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden und diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften.

Lehrstoff:

Bereich Freihanddarstellung:

Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten.

Bereich Visuelle Präsentation:

Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Schrift; Beschriftung und Bemaßung. Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Freihanddarstellung

  • Strichaufzählung
    eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Freihanddarstellung:

Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).

Bereich Visuelle Präsentation:

Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.

BASICS MATERIALIEN UND PROZESSE

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe beschreiben und können Massivholz seinen Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Werkzeuge und Maschinen:

Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Grundlagen der Halbfertig- und Fertigprodukte (Träger- und Oberflächenmaterialien).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Werkzeuge und Maschinen:

Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend, Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.).

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“), Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    die Herstellungsverfahren beschreiben und Verarbeitungsmethoden und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten von Materialien und Produkten ableiten;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffen ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Arbeitsstoffe in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten; Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Arbeitsstoffen aus dem Bereich „Werkzeuge und Maschinen“; Produktkennzeichnung.

Bereich Werkzeuge und Maschinen:

Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen); Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft, Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.).

FERTIGUNG UND PRODUKTION

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    alle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Händische Erfassung von Produktionsdaten).

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke.

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung).

Möbelbauwerkstätte (Fertigung einfacher Werkstücke).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten).

Zuschnittwerkstätte (Bedienung von analogen Maschinen und Geräten).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe dokumentieren.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge und Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten).

Bereich handwerkliche Fertigkeiten:

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Einzelobjekten).

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen zB spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua.).

Zuschnittwerkstätte (Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen).

Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte planen und umsetzen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Produktionsverfahren in der anlagenorientierten Teile- und Serienfertigung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Programmierung zur anlagenorientierten Fertigung produktionstechnisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.

Bereich Praktische Baudurchführung

  • Strichaufzählung
    Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken).

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Objekten).

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).

Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen).

Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe ua.).

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Zuschnittwerkstätte (Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung).

CNC-Werkstätte (Grundlagen der CNC-Technik).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).

Bereich praktische Baudurchführung:

Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.

Bereich anlagenorientierte Fertigung:

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4. KONSTRUKTION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik erfassen und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    die Elemente von Bauwerkskonstruktionen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Ausbaues verstehen;
  • Strichaufzählung
    Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente.

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Fachbegriffe und Definitionen. Bauelemente des Ausbaues (zB Zwischenwände, Innentüren).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Statik erfassen;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.

Bereich konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Statische Grundlagen; Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Bauelemente des Innenausbaues (zB abgehängte Decken und Deckenverkleidungen, Fußböden).

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauweisen; Bauelemente des Ausbaues (zB Treppen, vertikale Raumverbindungen).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    statische Zusammenhänge verstehen;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Wärmeschutz, Dampfdiffusion, Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente; anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (lastabtragende Systeme: tragende Wände, Stützen); Bauelemente des Ausbaues (Fenster und Außentüren, Sonnenschutz).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einschlägige Gesetze und Normen anwenden.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues verstehen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Bau- und verfahrensrechtliche Grundlagen.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Bauelemente des Innenausbaues (zB Trennwandsysteme), Bauelemente des Innenausbaues (zB Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Türkonstruktionen mit „besonderen Anforderungen“).

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauelemente des Ausbaues (zB Grundlagen der Haustechnik). Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB Fassaden, Portale).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    statische Zusammenhänge verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktion verstehen, diese berücksichtigen und beurteilen, Leistungsbeschreibungen verstehen und Leistungsverzeichnisse erstellen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen; wirtschaftliche Grundlagen, Bauorganisation; Kostenfaktoren; Leistungsverzeichnisse.

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB lastabtragende Systeme – Decken, Abdichtungen, Fänge).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (Dächer).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Ausbau- und Umbaukonzepte (zB Bau, Raum, Objekt).

DARSTELLUNGSTECHNIKEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden.

Bereich Modellbau

  • Strichaufzählung
    nach planerischen Vorgaben Arbeitsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellen und Konstruieren:

Abbildungsverfahren; Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung ebenflächig begrenzter Objekte in geeigneten Rissen.

Bereich Visuelle Präsentation:

Digitale Darstellung der Baukonstruktionen.

Bereich Modellbau:

Arbeitsmodelle.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Freihanddarstellung

  • Strichaufzählung
    eine geeignete Bildannahme wählen und damit eine aussagekräftige Handzeichnung für Entwürfe und Präsentationen erstellen.

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung und digital darstellen;
  • Strichaufzählung
    räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen, eine geeignete Bildannahme wählen und mit einem selbst gewählten Abbildungsverfahren darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Freihanddarstellung:

Freihanddarstellung von Objekten und Räumen.

Bereich Darstellen und Konstruieren:

Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Modellierung räumlicher Flächen und Objekte (zB Drehflächen, Schiebflächen, Schraubflächen, Regelflächen) mit Hilfe von CAD; Grundlagen der Perspektive.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    Darstellungsaufgaben mit geeigneten, selbst gewählten Abbildungsverfahren lösen;
  • Strichaufzählung
    das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    für Planungsaufgaben geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen;
  • Strichaufzählung
    Präsentationsmittel in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.

Bereich Modellbau

  • Strichaufzählung
    nach planerischen Vorgaben Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellen und Konstruieren:

Abbildungsverfahren, Darstellungstechniken.

Bereich Visuelle Präsentation:

Digitale 3D-Plandarstellung von Objekten, Räumen und Baukonstruktionen. Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).

Bereich Modellbau:

Präsentationsmodelle.

GESTALTUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien anwenden;
  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Gestaltungslehre (Flächen und Körper, Maße und Proportionen).

Entwurfslehre (Wohnbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohnbereich).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre (Wohn- und Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohn- und Objektbereich).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre (Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Objektbereich).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren, interpretieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen, einsetzen und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe entwickeln und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    die Realisierbarkeit von Projekten ganzheitlich einschätzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen), Raumgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).

MATERIALIEN UND PROZESSE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Grundlagen nicht holzbasierender Werkstoffe (Kunststoffe, Metalle, Natur- und Kunststeine, Glas ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“; einfache Methoden der Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    unter Kenntnis der Eigenschaften der Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden die richtigen Werkstoff-Hilfsstoffkombinationen Anwendungsbereichen zuordnen.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination

  • Strichaufzählung
    Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke sowie Methoden der Qualitätssicherung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Hilfsstoffe (Dichtstoffe, Befestigungsmaterialien ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:

Lagerung, Handhabung und Entsorgung von Arbeitsstoffen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Grundlegende Normen und Regelwerke (Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); einfache Methoden der Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination

  • Strichaufzählung
    Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden und kennen Qualitätssicherungssysteme.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Grenzwerte und Bemessungsverfahren.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:

Arbeitsstätten; Melde- und Aufzeichnungspflichten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination“); Normen und Regelwerke (Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); Prüfnormen; Qualitätssicherungssysteme.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination

  • Strichaufzählung
    Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Beschichtungen und Oberflächenmaterialien; Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Ökologische Bewertung (zB Kennzahlen).

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:

sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Aspekte von Baustellen, Arbeitsplätzen sowie Arbeitsprozessen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Normen und Regelwerke; Qualitätssicherungssysteme.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte analysieren und bewerten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Physikalische und chemische Eigenschaften (projektbezogen, prozessbezogen).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Ökobilanz. Ökologische Bewertung von projektbezogenem Materialeinsatz.

Bereich Normen und Regelwerke; Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Projektbezogene Qualitätsprüfungen.

BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Management

  • Strichaufzählung
    Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle verstehen.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Managementmethoden anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Management:

Grundlagen des Managements und der Steuerung von Prozessen; Dokumentationsmethoden.

Bereich Projektmanagement:

Methoden und Techniken des Managements; Dokumentation von Projekten.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Management

  • Strichaufzählung
    Managementtechniken verstehen und bewerten.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Managementmethoden projektbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    im Team arbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Management:

Dokumentationsmethoden ua. mit Standardsoftware; Funktionsweise von Teams.

Bereich Projektmanagement:

Projektmanagement und Projektdokumentation analoger und digitaler Prozesse der Fachtheorie und Fachpraxis.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz erfassen, Methoden für Produktionsplanung und Supply-Chain-Management anwenden und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden.

Bereich Management

  • Strichaufzählung
    Managementtechniken verstehen und bewerten.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Koordinationsaufgaben wahrnehmen.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Überblick über die Unternehmensbereiche und Organisationsformen, Produktionsplanung, Supply-Chain-Management, Grundlagen der Kostenrechnung, Kostenrechnung in Gewerbe.

Bereich Management:

Integrierte Managementsysteme; Konfliktlösungsstrategien.

Bereich Projektmanagement:

Projektmanagement in den Bereichen der Fachtheorie und Fachpraxis. Koordination von Projekten.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden;
  • Strichaufzählung
    Methoden des Personalmanagements anwenden;

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Projekte leiten.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Kostenrechnung in der Industrie; Grundlagen der Budgetierung, Integrierte Systeme des Rechnungswesens; Personalmanagement.

Bereich Projektmanagement:

Qualitätsmanagement; Leitung von Projekten.

FERTIGUNG UND PRODUKTION

Gemäß Stundentafel römisch eins.3.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungsunterlagen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.

Bereich Praktische Baudurchführung

  • Strichaufzählung
    Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).

Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).

Bereich Praktische Baudurchführung:

Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).

Bereich handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).

BASICS KONSTRUKTION

Gemäß Stundentafel römisch eins.4.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    die Elemente des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Objektbaues verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge projektbezogen auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Objektkonstruktionen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Plattenbau – Korpusbau, Objektteile.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.

BASICS DARTELLUNGSTECHNIKEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Freihanddarstellung

  • Strichaufzählung
    eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.

Bereich visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden und diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften.

Lehrstoff:

Bereich Freihanddarstellung:

Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten.

Bereich Visuelle Präsentation:

Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Schrift; Beschriftung und Bemaßung. Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Freihanddarstellung

  • Strichaufzählung
    eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Freihanddarstellung:

Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).

Bereich Visuelle Präsentation:

Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.

BASICS MATERIALIEN UND PROZESSE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe beschreiben und können Massivholz seinen Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Werkzeuge und Maschinen:

Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Grundlagen der Halbfertig- und Fertigprodukte (Träger- und Oberflächenmaterialien).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Werkzeuge und Maschinen:

Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend, Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.).

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“), Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    die Herstellungsverfahren beschreiben und Verarbeitungsmethoden und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten von Materialien und Produkten ableiten;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffen ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Arbeitsstoffe in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten; Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Arbeitsstoffen aus dem Bereich „Werkzeuge und Maschinen“; Produktkennzeichnung.

Bereich Werkzeuge und Maschinen:

Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen); Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft, Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.).

FERTIGUNG UND PRODUKTION Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    alle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Händische Erfassung von Produktionsdaten).

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke).

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung).

Möbelbauwerkstätte (Fertigung einfacher Werkstücke).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten).

Zuschnittwerkstätte (Bedienung von analogen Maschinen und Geräten).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe dokumentieren.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge und Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten).

Bereich handwerkliche Fertigkeiten:

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Einzelobjekten).

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen, wie spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua.).

Zuschnittwerkstätte (Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen).

Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte planen und umsetzen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Produktionsverfahren in der anlagenorientierten Teile- und Serienfertigung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Programmierung zur anlagenorientierten Fertigung produktionstechnisch umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken).

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Objekten).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen).

Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe ua.).

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Zuschnittwerkstätte (Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung).

CNC-Werkstätte (Grundlagen der CNC-Technik).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau).

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungsunterlagen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.

Bereich Praktische Baudurchführung

  • Strichaufzählung
    Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).

Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).

Bereich Praktische Baudurchführung:

Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten).

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).

Bereich handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen Gemäß Stundentafel römisch eins.1, Stundentafel römisch eins.2, Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4. GESTALTUNG – VERTIEFUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Materialien auswählen und damit Räume und Objekte gestalten.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum- und Objektgestaltung (Wohnbereich).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).

MATERIALIEN UND PROZESSE – VERTIEFUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden und verstehen Methoden der Qualitätssicherung.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Eigenschaften von Halbfertig- und Fertigprodukten; Anorganisch basierende Werkstoffe.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“; einfache Methoden der Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Organisch basierende Werkstoffe.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung; Grenzwerte und Bemessungsverfahren.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Normen und Regelwerke; Qualitätssicherungssysteme.

BAUWERKSKONSTRUKTION – VERTIEFUNG 1

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Bauweisen und Regeln für die Errichtung von Bauwerkskonstruktionen verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen anwenden und die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Nachhaltigkeit des Bauens; erdberührende Konstruktionselemente. Bauelemente des Holzbaues.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Übungen aus dem Bereich Bauwerkskonstruktionen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten und der Materialeigenschaften erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauweisen und Bauelemente von Baukonstruktionen.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus dem Bereich Bauwerkskonstruktionen.

BAUWERKSKONSTRUKTION – VERTIEFUNG 2

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Zusammenhänge verstehen;
  • Strichaufzählung
    statische Zusammenhänge von Tragwerken erfassen und Einzelelemente berechnen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen unter Berücksichtigung statischer Bemessung anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Bauelemente der Gebäudehülle. Elemente des Holzbaues und Ingenieurholzbaues. Tragsysteme im Bauwesen – Holzbau (Träger, Stützen, Fachwerke).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Holzbau und Ingenieurholzbau.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Konstruktionselemente aufgrund bauphysikalischer Anforderungen berechnen;
  • Strichaufzählung
    statische Zusammenhänge erkennen und für Einzelelemente von Tragwerken statische Berechnungen durchführen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten und der Materialeigenschaften erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Bauelemente Gebäudehülle; Elemente des Holzbaues und Ingenieurholzbaues. Ökologische Bauweisen; bauphysikalische Berechnungen und Prüfverfahren; Holzbau und Ingenieurholzbau; Festigkeitsklassen. Tragwerksysteme des Holzbaues und Ingenieurholzbaues; Schnittgrößen (Träger und Fachwerke).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Holzbau und Ingenieurholzbau.

Schularbeiten (Bereich „Grundlagen der Konstruktion“):

Eine Schularbeit pro Kompetenzmodul, abhängig von der Aufgabenstellung auch zweistündig.

HOLZBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    komplexe Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Holzbau und Ingenieurholzbau.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Projekte aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    komplexe Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Holzbau und Ingenieurholzbau; Festigkeitsklassen.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Projekte aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.

Schularbeiten (Bereich „Grundlagen der Konstruktion“):

Eine Schularbeit pro Kompetenzmodul, abhängig von der Aufgabenstellung auch zweistündig.

KONSTRUKTION IM HISTORISCHEN KONTEXT

Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Wahlmodul „Gestaltung im historischen Kontext“ zu unterrichten.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Schwerpunktbezogene Projekte nach gestalterischen Vorgaben.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Historische Objektkonstruktionen und Objektbauweisen sowie deren Kombinationen – auch aus nicht holzbasierenden Materialien.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Projekte nach gestalterischen Vorgaben.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und Konstruktionsweisen vergleichen, bewerten und eigenständig Lösungen entwickeln.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Historische komplexe Möbelteile, Möbelkombinationen und deren Beschläge. Konstruktive Detailausformung zu gestalterischen Konzepten.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

              Projekte nach gestalterischen Vorgaben.

KONSTRUKTION DES INNENAUSBAUS

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Objektkonstruktionen und Objektbauweisen sowie deren Kombinationen – auch aus nicht holzbasierenden Materialien; komplexe Möbelteile, Möbelkombinationen und deren Beschläge.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Projekte nach gestalterischen Vorgaben aus Pflicht- bzw. Wahlmodulen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und Konstruktionsweisen vergleichen, bewerten und eigenständig Lösungen entwickeln.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Konstruktive Detailausformung zu gestalterischen Konzepten aus Pflicht- bzw. Wahlmodulen.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Projekte nach gestalterischen Vorgaben aus Pflicht- bzw. Wahlmodulen.

DARSTELLUNGSTECHNIKEN – VERTIEFUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Visuelle Präsentation:

Visualisierungstechniken; Formen visueller Präsentationen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Visuelle Präsentation:

Visualisierungstechniken; Formen visueller Präsentationen.

GESTALTUNG – WOHNBEREICH

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln. Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln. Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).

GESTALTUNG – OBJEKTBEREICH

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Arbeitnehmerschutz). Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Arbeitnehmerschutz); Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).

EXPERIMENTELLE GESTALTUNG – INNOVATIVE PROZESSE 1

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kreative Prozesse

  • Strichaufzählung
    kreative und experimentelle Methoden zur systematischen Lösung von Aufgabenstellungen verstehen und anwenden.

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung

  • Strichaufzählung
    kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung von Materialität und Technologien entwickeln und präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich Kreative Prozesse:

Innovationsprozesse.

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung:

Objekte.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kreative Prozesse

  • Strichaufzählung
    kreative und experimentelle Methoden zur systematischen Lösung von Aufgabenstellungen verstehen und anwenden.

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung

  • Strichaufzählung
    kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung von Materialität und Technologien entwickeln und präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich Kreative Prozesse:

Phasenmodelle.

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung:

Objekte und Räume.

EXPERIMENTELLE GESTALTUNG – INNOVATIVE PROZESSE 2

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung

  • Strichaufzählung
    kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter dem Prinzip der Holistik entwickeln und präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung:

Materialien, Technologien, Objekte.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung

  • Strichaufzählung
    kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter dem Prinzip der Holistik entwickeln, analysieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung:

Materialien, Technologien, Objekte und Räume.

GESTALTUNG IM HISTORISCHEN KONTEXT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick: vorindustrielles Zeitalter.

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von historischen Räumen und Objekten).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick ab dem industriellen Zeitalter; Designgeschichte.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen.

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte.

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Denkmalschutz).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte.

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Denkmalschutz); Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von historischen Räumen und Objekten).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).

GESTALTUNG TEMPORÄRER RÄUME UND OBJEKTE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Veranstaltungsgesetz, Arbeitnehmerschutz). Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von temporären Räumen und Objekten).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von temporären Räumen und Objekten).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Veranstaltungsgesetz, Arbeitnehmerschutz).

Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von temporären Räumen und Objekten).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von temporären Räumen und Objekten).

KUNSTFORMENLEHRE FÜR RAUM- UND OBJEKTGESTALTUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick ab dem Industrielles Zeitalter; Designgeschichte.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten, darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.

BAU- UND KUNSTFORMENLEHRE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen;
  • Strichaufzählung
    kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Designgeschichte. Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.

KULTURTHEORIE 1

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturgeschichte

  • Strichaufzählung
    die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Analysen

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Kulturgeschichte:

Entwicklungen seit der industriellen Revolution.

Bereich Analysen:

Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturgeschichte

  • Strichaufzählung
    die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Analysen

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Kulturgeschichte:

Evolution von Kommunikation und Technik.

Bereich Analysen:

Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.

KULTURTHEORIE 2

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturgeschichte

  • Strichaufzählung
    die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Analysen

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Kulturgeschichte:

Zeitgenössische Entwicklungen und zukunftsorientierte Tendenzen.

Bereich Analysen:

Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturgeschichte

  • Strichaufzählung
    die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Analysen

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Kulturgeschichte:

Kulturelle, soziale und wirtschaftliche Evolutionen.

Bereich Analysen:

Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.

FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND PROTOTYPENBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wissenschaftstheorie

  • Strichaufzählung
    Abläufe und Methoden von Wissenschaft und Forschung verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    wissenschaftliche Prozesse und Ergebnisse dokumentieren.

Bereich Wissenschaftliches Arbeiten

  • Strichaufzählung
    wissenschaftliche Methoden projektbezogen einsetzen und die Prozesse und Ergebnisse dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Wissenschaftstheorie:

Hypothese, Verifikation, Falsifikation. Dokumentationsarten.

Bereich Wissenschaftliches Arbeiten:

Experimentieren mit Materialien und Technologien sowie Prototypenbau (zB Objekte, Räume).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wissenschaftliches Arbeiten

  • Strichaufzählung
    wissenschaftliche Methoden projektbezogen einsetzen und die Prozesse und Ergebnisse analysieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Wissenschaftliches Arbeiten:

Experimentieren mit Materialien und Technologien sowie Prototypenbau (zB Objekte, Räume).

MATERIALTECHNOLOGIE – VERTIEFUNG 1

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Massivholz aufgrund seines anatomischen Aufbaues und der daraus resultierenden physikalischen Eigenschaften Funktionen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Holzbiologie; Holzanatomie (Makro, Mikro und Nanostruktur). Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Dichte Feuchtigkeit, thermische Eigenschaften).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Vergütung; Sorption, Anisotropie, Zellulose, Hemizellulose). Materialschädigung (konstruktiver und chemischer Holzschutz).

MATERIALTECHNOLOGIE – VERTIEFUNG 2

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Hilfsstoffe sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Festigkeiten; Zellulose, Lignin, Extraktstoffe; technische Trocknung, Pyrolyse).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Prozessbezogene Grenzwerte und Bemessungsverfahren.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte und deren Eigenschaften ihrem Einsatz entsprechend optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte in einem ökologischen Zusammenhang bewerten und analysieren.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    Methoden zur Qualitätsbestimmung und -sicherung anwenden, analysieren und Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Zellstoff, Papier, Kunststoffe); Biochemie.

Physikalische und chemische Eigenschaften von ligno-zellulosebasierender Materialien (Trocknung Pyrolyse, Verklebung); holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Kleber, Holzschutzmittel).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Energiekennzahlen, Ökokennzahlen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Qualitätsprüfungen, Qualitätssicherungssysteme. Projektbezogene Qualitätsentwicklung.

HISTORISCHE FERTIGUNG Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge für die Furnierbearbeitung sowie von Einrichtungen und Arbeitsbehelfen). Fertigung von Furnierbildern.

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Schleif- und Oberflächentechniken).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Schleifmaschinen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von historischen Einzelobjekten).

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Historische Techniken der Oberflächenbehandlung; Herstellen von historischen Rezepturen für die Oberflächenbehandlung).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen für den historischen Möbelbau).

Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe dokumentieren.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten).

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von historischen Objekten).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Handwerkstätte (Spezielle historische Handwerkstechniken).

Möbelbauwerkstätte (Restaurierung von historischen Objekten).

Werkstätte für Innenausbau (Restaurierung von Objekten).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Schablonenbau für die historische Fertigung).

FERTIGUNGSTECHNIK UND PRODUKTIONSINFORMATIK

Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand „Fertigung und Produktion“ aus Abschnitt B zu unterrichten.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    die Instrumente der computerunterstützten Planung von Produktionsabläufen und der computerunterstützten Erstellung von Fertigungs- sowie Kalkulationsunterlagen verstehen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    anlagenspezifische Programmiersprachen und deren Befehlsstrukturen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Computerunterstützte Erfassung, Verarbeitung und Verwertung von Daten zur Auftragsabwicklung mittels branchenspezifischer Soft- und Hardware.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; branchenspezifische Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    zur produktionstechnischen Umsetzung projektorientiert programmieren, eine Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Branchenspezifische Software; Datentransfer.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; Programmieren unter Anwendung branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.

PROJEKTKOORDINATION UND QUALITÄTSMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektkoordination

  • Strichaufzählung
    Koordinationsaufgaben verstehen und geeignete Methoden und Instrumente auswählen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Prozesse und deren Ergebnisse dokumentieren.

Bereich Qualitätsmanagement

  • Strichaufzählung
    Abläufe verstehen und geeignete Methoden und Werkzeugen auswählen und zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Projektkoordination:

Kundenbeziehungen, Rechtliche Rahmenbedingungen, Auftragsabwicklung, Schnittstellen.

Bereich Qualitätsmanagement:

Qualitäts-, Umwelt- und Innovationsmanagement.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektkoordination

  • Strichaufzählung
    Koordinationsaufgaben mit geeigneten Methoden und Werkzeugen wahrnehmen und die Prozesse und deren Ergebnisse dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Projektkoordination:

Bereichsübergreifende Projektabwicklung mit technischem Hintergrund (Planung, Koordination, Überwachung und Dokumentation).

C. Pflichtpraktikum

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4 sowie

D. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4 sowie

E. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

Im RIS seit

11.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2022

Gesetzesnummer

20012030

Dokumentnummer

NOR40247429