Rechtstracker.at

Anl. 1/16

Fassungen
ab 05.10.2022 — BGBl. II Nr. 368/2022 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/16 heute05.10.2022 BGBl. II Nr. 368/2022 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 2022,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 16

Inkrafttretensdatum

05.10.2022BGBl. II Nr. 368/2022

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4,)

Text

Anlage 1.16 LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR OPTOMETRIE römisch eins.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterstundenzahl und Semesterstundenwochen der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

5

III/III

2.

Deutsch

6

3

3

2

2

16

römisch eins

3.

Englisch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

5

5

2

2

18

römisch eins

5.

Wirtschaft und Recht3

-

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

7.

Angewandte Informatik

2

2

2

-

-

6

römisch eins

8.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

1.

Angewandte Physik

-

2

2

2

2

8

römisch zwei

2.

Chemie und Biochemie

-

2

2

3

3

10

römisch zwei

3.

Technologie

-

2

2

2

2

8

römisch eins

4.

Betriebstechnik

-

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Projektstudien4

-

2

2

2

2

8

römisch eins

6.

Laboratorium

-

4

4

6

6

20

römisch eins

7.

Anatomie und Physiologie

-

2

2

2

2

8

römisch zwei

8.

Pathologie des Auges

-

2

2

2

2

8

römisch eins

9.

Technische Optik

-

2

2

3

3

10

römisch eins

10.

Optometrie

-

3

3

4

4

14

römisch eins

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

36

36

37

37

169

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

2

-

-

-

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

2

-

-

-

-

2

römisch eins

3.

Technisches Zeichnen

2

-

-

-

-

2

römisch eins

E.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch drei abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR OPTOMETRIE römisch eins.2 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterstundenzahl und Semesterstundenwochen der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

4

III/III

2.

Wirtschaft und Recht3

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

1.

Angewandte Physik

2

2

2

2

8

römisch zwei

2.

Chemie und Biochemie

2

2

3

3

10

römisch zwei

3.

Technologie

2

2

2

2

8

römisch eins

4.

Betriebstechnik

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Projektstudien4

2

2

2

2

8

römisch eins

6.

Laboratorium

7

7

6

6

26

römisch eins

7.

Anatomie und Physiologie

2

2

2

2

8

römisch zwei

8.

Pathologie des Auges

2

2

2

2

8

römisch eins

9.

Technische Optik

5

5

3

3

16

römisch eins

10.

Optometrie

6

6

4

4

20

römisch eins

11.

Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

-

-

10

römisch vier

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

38

38

31

31

138

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Technisches Zeichnen

-

-

2

2

4

römisch eins

2.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

römisch eins

3.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

römisch eins

E.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Optometrie liegen in der Anwendung ihres Fachwissens für die Vermessung der Sehkraft, der Anfertigung und Bearbeitung optischer Gläser, Brillen und Kontaktlinsen, sowie deren Reparatur und Wartung.

Bei der Ermittlung der individuellen Sehanforderungen bei unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten, wie zB bei Bildschirmarbeitsplätzen, technischen Berufsfeldern (optische Schutzbrillen), Freizeittätigkeiten (Sportbrillen) und im Profisport (zB Schießbrillen) verfügen sie neben der Möglichkeit zur Vermessung der Sehkraft auch über Kenntnisse für die Anfertigung verschiedener Hilfsmittel.

Die Versorgung von Kundinnen und Kunden mit vergrößernden Sehhilfen wird theoretisch und praktisch vermittelt.

Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der optischen Industrie arbeiten sie in der Entwicklung neuer Designs für Brillen und Kontaktlinsen, vertreten die einschlägige Industrie bei ihren Kundinnen und Kunden (Augenärztinnen und Augenärzte, Optikgeschäfte, Forschungseinrichtungen). Sie können eigenverantwortlich Optikbetriebe führen. Sie verfügen über Kenntnisse des Qualitäts- und Produktmanagements, der Personalführung. Sie sind berechtigt Lehrlinge auszubilden.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Angewandte Physik:

Im Bereich der Wärmelehre verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Kenntnisse der Temperatur und Wärmemessung, können die Grundbegriffe von Temperatur, Dehnung und Wärme und Wärmeübergänge beschreiben und die Sicherheitsvorschriften nennen und anwenden.

Im Bereich der Schwingungs- und Wellenlehre können die Absolventinnen und Absolventen charakteristische Eigenschaften von Schwingungen und Wellen beschreiben und einfache Aufgaben im Bereich Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall lösen.

Im Bereich Lichttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Theorien über das Licht, lichttechnische Größen und Einheiten, den Bereich Fotometrie und Farbmessung. Sie können den Bereich der Temperaturstrahlung und Lumineszenz beschreiben und erklären und kennen technische Lichtquellen. Sie kennen die Beleuchtung an verschiedenen Arbeitsplätzen und können entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten.

Im Bereich der Optik können die Absolventinnen und Absolventen die Phänomene Beugung, Interferenz und Polarisation beschreiben und erklären.

Im Bereich Magnetismus können die Absolventinnen und Absolventen Elektromagnetismus und elektromagnetische Induktion beschreiben und erklären. Sie kennen deren Anwendung in Generatoren und Motoren und können magnetische Eigenschaften von Stoffen beschreiben.

Im Bereich Elektrizität verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Grundkenntnisse über Ladung, elektrisches Feld, Spannung, Strom, Arbeit und Leistung. Sie kennen Elektronenleiter und Halbleiter und verfügen über Kenntnisse deren Anwendungen im technischen Bereich.

Im Bereich Quantenphysik verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Kenntnisse des lichtelektrischen Effekts, kennen Lasertechnik und deren Anwendungsgebiete und können die Elektronenoptik beschreiben und erklären.

Chemie und Biochemie:

Im Bereich chemische Reaktionen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Reaktionsarten beschreiben, die Reaktionsenergie berechnen. Das chemische Gleichgewicht benennen und beschreiben und Katalyse beschreiben und erklären.

Im Bereich Säure- und Basereaktionen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau verschiedener organischer und anorganischer Säuren und Basen und deren Wirkung benennen und beschreiben. Sie kennen die Bedeutung des pH-Werts, können den Aufbau und die Wirkung von Salzen, Elektrolyten und Puffersystemen beschreiben und erklären.

Im Bereich der Nichtmetalle können die Absolventinnen und Absolventen die Elemente Stickstoff, Phosphor, Kohlenstoff, Silizium und deren Verbindungen sowie Halogene und deren Verbindungen benennen und beschreiben.

Im Bereich der Metalle können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften technisch wichtiger Metalle benennen und beschreiben. Sie können die elektrochemische Spannungsreihe beschreiben und erklären. Sie können die Korrosion beschreiben und erklären.

Im Bereich Organische Chemie können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Anwendung von Kohlenwasserstoffen, die Reaktionen organischer Verbindungen benennen und beschreiben. Sie können den Aufbau von Alkoholen, Carbonylen, Carbonsäuren, Fetten und Lipoiden sowie Tensiden benennen und beschreiben und kennen deren Anwendungsgebiete.

Im Bereich Kunststoffe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Einteilung, die Herstellung und die Eigenschaften unterschiedlicher Kunststoffe und können deren Verarbeitung beschreiben und erklären.

Im Bereich Farbstoffchemie können die Absolventinnen und Absolventen die Herkunft verschiedener Farbstoffe erklären und beschreiben und die Anwendung in fotochemischen Reaktionen benennen.

Im Bereich Biochemie können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von Kohlehydraten, Aminosäuren und Eiweißstoffen beschreiben, die Wirkung von Enzymen erklären und unterschiedliche Stoffwechselreaktionen benennen und beschreiben.

Im Bereich Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigungen benennen, Energieprobleme beschreiben und erklären und Recyclingmaßnahmen anwenden.

Im Bereich der Kontaktlinsenchemie können die Absolventinnen und Absolventen den chemischen Aufbau des Tränenfilms erklären, den Hornhautstoffwechsel beschreiben und kennen die chemische Struktur verschiedener Kontaktlinsenmaterialien.

Im Bereich Pharmazie können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von verschiedenen Kontaktlinsenreinigungs- und Pflegemitteln benennen und beschreiben und kennen da Arzneimittelgesetz.

Im Bereich Hygiene können die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundbegriffe der Mikrobiologie, Verfahren zur Sterilisation, Desinfektion und Konservierung von Materialien und können die Anwendung in Personal- und Betriebshygiene beschreiben und erklären.

Im Bereich Wirkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen können Vitamine und Hormone beschreiben, das Prinzip der Pharmakonwirkung erklären und Grundbegriffe der Toxikologie benennen und beschreiben.

Technologie:

Im Bereich Fassungen und Gläser können die Absolventinnen und Absolventen die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Glas- und Fassungsmaterialien benennen und beschreiben. Sie können verschiedene Verfahren zur Fertigung von Brillengläsern und Brillenfassungen und deren Bearbeitung beschreiben. Sie können verschiedene Möglichkeiten der Oberflächenbearbeitung, Glashärtung und Entspiegelung von Gläsern beschreiben.

Im Bereich Materialien kennen die Absolventinnen und Absolventen neben den Gläser- und Fassungsmaterialien Hilfsstoffe für die Bearbeitung.

Im Bereich Fertigungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Herstellung und Bearbeitung optischer Flächen und mechanischer Teile beschreiben.

Im Bereich Kontaktlinsenoptik kennen die Absolventinnen und Absolventen Materialien für formstabile und weiche Kontaktlinsen, deren Herstellung und Oberflächenbearbeitung und verschiedene Messverfahren. Sie können Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Benetzungsmittel, Schleif- und Poliermittel benennen und deren Anwendung beschreiben.

Projektstudien:

Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Methoden zur Planung und Überwachung von Projekten anwenden und die unterschiedlichen Rollen in Teamprojekten erkennen und ausfüllen. Sie kennen verschiedene Präsentationstechniken und können diese anwenden.

Laboratorium:

Im Bereich Sicherheit und Unfallverhütung kennen die Absolventinnen und Absolventen die entsprechenden Vorschriften und können diese anwenden. Sie können die in der Praxis anfallenden Mess- und Prüfaufgaben mit entsprechenden Geräten lösen und die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren.

Anatomie und Physiologie:

Im Bereich Organe und Organsysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Gewebelehre, den Aufbau und die Funktion der Organsysteme.

Im Bereich Sehapparat kennen die Absolventinnen und Absolventen die spezielle Anatomie und Funktion der unterschiedlichen Abschnitte.

Pathologie des Auges:

Im Bereich Pathologie des Auges erkennen die Absolventinnen und Absolventen abnorme Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen und kennen verschiedene Krankheitsbilder. Sie kennen Funktionsprüfungs- und Untersuchungsmethoden des Auges und können Grundlagen der Augenchirurgie beschreiben. Sie können einschlägige Probleme der Berufspraxis durch Überweisung an den Facharzt lösen.

Technische Optik:

Im Bereich der optischen Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zusammensetzung verschiedener optischer und optometrischer Geräte, können diese handhaben und ihre Ergebnisse interpretieren. Sie können unterschiedliche optische Systeme berechnen, bewerten und optimieren.

Optometrie:

Im Bereich Refraktion kennen die Absolventinnen und Absolventen Größe, Gestaltung und Ausstattung von Refraktionsräumen können dieses Wissen anwenden.

Im Bereich Sehorgan können die Absolventinnen und Absolventen Anamnese, Inspektion des Auges und subjektive und objektive Refraktion mit unterschiedlichen Geräten und Messverfahren monokular und binokular durchführen.

Im Bereich Brillenanpassung und –fertigung kennen die Absolventinnen und Absolventen Auswahlkriterien für Brillengläser, Praxisregeln für deren Zentrierung und verfügen über Kenntnisse über Brillenfassungen und deren Anpassung.

Im Bereich Ergooptometrie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen benennen und können geeignete Sehbehelfe auswählen und anpassen.

Im Bereich Versorgung von sehschwachen Menschen können die Absolventinnen und Absolventen die Prüfung für die Ferne und Nähe durchführen, die Auswahlkriterien für die Anpassung der vergrößernden Sehhilfen anwenden und die Anwendung durchführen.

Im Bereich der Kontaktlinsenoptik können die Absolventinnen und Absolventen die Richtlinien für Ausgestaltung des Kontaktlinsenraumes anwenden. Sie können weiche und formstabile Kontaktlinsen anpassen und kennen verschiedene Anwendungsmöglichkeiten für Kontaktlinsen. Sie kennen die Möglichkeiten der Kontaktlinsennacharbeit und können dies anwenden.

Werkstätte:

Im Bereich Werkstätte können die Absolventinnen und Absolventen Geräte für die Vermessung und Justierung von Sehbehelfen handhaben und können Sehbehelfe anfertigen und reparieren.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.1 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“:

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.2 Stundentafel

„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“:

Siehe Anlage 1.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2. ANGEWANDTE PHYSIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrizität, Magnetismus und Elektromagnetismus

  • Strichaufzählung
    die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären;
  • Strichaufzählung
    in den Teilgebieten Elektrizität, Magnetismus und Elektromagnetismus grundlegende Kenntnisse erklären.

Lehrstoff:

Bereich Elektrizität, Magnetismus und Elektromagnetismus:

Elektrizität: Ladung, elektrisches Feld, Spannung, Strom, Arbeit, Leistung, Elektronenleiter, Halbleiter; Magnetismus: Magnetfelder, weiße Bezirke, magnetische Eigenschaften der Stoffe (ferromagnetisch, paramagnetisch, diamagnetisch); Elektromagnetismus: Elektromagnetische Feld, Elektromagnetische Induktion, Generator, Motor.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wärmelehre und Druck

  • Strichaufzählung
    die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären;
  • Strichaufzählung
    in den Teilgebieten Wärmelehre und Druck grundlegende Kenntnisse erklären.

Lehrstoff:

Bereich Wärmelehre und Druck:

Wärmelehre: Temperatur, Temperaturmessung; Dehnung, Wärme und Wärmemessung; Wärmetransport, Wärmeübergänge, Elektrowärme; Druck: Definition, Messung, Zusammenhand Druck und Temperatur, Messung von Druck.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Mechanische Schwingungen und Wellen und Optik

  • Strichaufzählung
    die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären;
  • Strichaufzählung
    in den Teilgebieten mechanische Schwingungen und Wellen und Optik grundlegende Kenntnisse erklären.

Lehrstoff:

Bereich Mechanische Schwingungen und Wellen und Optik:

Mechanische Schwingungen und Wellen: Charakteristische Eigenschaften; Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall; Optik: Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Quantenphysik und Lichttechnik

  • Strichaufzählung
    die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären;
  • Strichaufzählung
    in den Teilgebieten Quantenphysik und Lichttechnik grundlegende Kenntnisse erklären.

Lehrstoff:

Bereich Quantenphysik und Lichttechnik:

Quantenphysik: Lichtelektrischer Effekt, Laser, Elektronenoptik; Lichttechnik: Lichttheorie, lichttechnische Größen und Einheiten, Fotometrie, Farbmessung; Temperaturstrahlung, Lumineszenz, technische Lichtquellen; Beleuchtung am Arbeitsplatz.

CHEMIE UND BIOCHEMIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Anorganische Chemie

  • Strichaufzählung
    die Kausalzusammenhänge bei chemischen Prozessen verstehen und die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze beherrschen;
  • Strichaufzählung
    über die Vermittlung der chemischen Grundlagen technischer und biologischer Vorgänge zu verantwortungsbewusster Verwendung chemischer Substanzen in der Berufsarbeit gelangen.

Lehrstoff:

Bereich Anorganische Chemie:

Aufbau der Materie: Atommodelle, Stoffmenge, Chem. Rechnen; Bindungsarten: Atom-, Metall- und Ionenbindung, Zwischenmolekulare Kräfte; Thermochemie = Energieumsatz bei Reaktionen: Enthalpie, Entropie, Gibbs Energie, Katalysatoren; Redoxreaktion: Oxidation, Reduktion, Verbrennungsvorgänge; Reaktionsgeschwindigkeiten: Einfluss Konzentration, Temperatur und Aggregatszustand, Chem. Gleichgewicht; Säuren und Basen: Definitionen, Eigenschaften, pH-Wert, Neutralisation, Salze.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Anorganische Chemie

  • Strichaufzählung
    die Kausalzusammenhänge bei chemischen Prozessen verstehen und die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze beherrschen;
  • Strichaufzählung
    über die Vermittlung der chemischen Grundlagen technischer und biologischer Vorgänge zu verantwortungsbewusster Verwendung chemischer Substanzen in der Berufsarbeit gelangen.

Lehrstoff:

Bereich Anorganische Chemie:

Elektrochemie: chem. Spannungsreihe, Batterien, Akkumulatoren, Elektrolyse und Korrosion; Luft: Bestandteile, Trennung, Atmosphäre; Wasser und Löslichkeit: Eigenschaften, Löslichkeit nach Aggregatzustand, Beispiel Wasserhärte; Sauerstoff: Vorkommen, Verwendung, Ozon, Peroxide; Kohlenstoff: elementarer Kohlenstoff, Kohlenstoffoxide, Treibhauseffekt; Silizium: Elementares Silizium, Quarz, Technische Silikate, Keramik.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Anorganische Chemie und organische Chemie

  • Strichaufzählung
    die Kausalzusammenhänge bei chemischen Prozessen verstehen und die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze beherrschen;
  • Strichaufzählung
    über die Vermittlung der chemischen Grundlagen technischer und biologischer Vorgänge zu verantwortungsbewusster Verwendung chemischer Substanzen in der Berufsarbeit gelangen.

Lehrstoff:

Bereich Anorganische Chemie und organische Chemie:

Metalle und Legierungen: Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer, Edelmetalle: Vorkommen, Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung; Organische Chemie: Nomenklatur, Alkane, Alkene Alkine, Aromaten; Alkohole: Nomenklatur und Einteilung, Methanol, Ethanol, Nachweis, Aldehyde; Carbonsäuren: Benennung, Herstellung, Reaktionen: Fettsäuren, Ester, Polyester; Tenside: Definition; Waschwirkung, Waschmittel; Kohlenhydrate, Stärke: Einfach-, Zweifach-, Mehrfachzucker, Beispiele, Eigenschaften und Funktion.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Chemie und Kontaktlinsenhygiene

  • Strichaufzählung
    die Kausalzusammenhänge bei chemischen Prozessen verstehen und die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze beherrschen;
  • Strichaufzählung
    über die Vermittlung der chemischen Grundlagen technischer und biologischer Vorgänge zu verantwortungsbewusster Verwendung chemischer Substanzen in der Berufsarbeit gelangen.

Lehrstoff:

Bereich Chemie und Kontaktlinsenhygiene:

Proteine: Aufbau, Verwendung, Aminosäuren. Peptidbildung, Proteine, Enzyme, Eiweißsynthesen im Körper, Proteinabbau; Hygiene: Krankheitserreger, Infektionswegen, Pathogenität, Virulenz, Bekämpfung, Desinfektion, Sterilisation; Bakterien: Aufbau, Funktion, Vermehrung, Bekämpfung; Pilze: Einteilung, Pilzinfektion beim Menschen, Bekämpfung; Viren: Aufbau. Funktion. Vermehrung, Maßnahmen: Hygienemaßnahmen bei Kontaktlinsen: Reinigung, Desinfektion von CL, Lagerung, Abspülen, Benetzungslösungen.

TECHNOLOGIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Anorganische Gläser

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Glasmaterialien benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Gläsern erklären;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Gläsern benennen und deren Wirkungsweise erklären.

Bereich Fassungen

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Fassungsmaterialien benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Fassungen erklären;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Fassungen benennen und deren Wirkungsweise erklären.

Lehrstoff:

Bereich Anorganische Gläser:

Bestandteile, Strukturen und Eigenschaften, Herstellung, Formgebung, Beschichtungen, Färben, Fertigung von Brillengläsern; Glashärtung.

Bereich Fassungen:

Bestandteile, Strukturen und Eigenschaften, Herstellung, Formgebung, Beschichtungen, Färben, Hilfsstoffe: Kitte und Klebstoffe, Schleif- und Poliermittel, Lösungsmittel.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Spezialgläser

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Glasmaterialien benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Gläsern erklären;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Gläsern benennen und deren Wirkungsweise erklären.

Bereich metallische Brillenfassungen

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Fassungsmaterialien benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Fassungen erklären;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Fassungen benennen und deren Wirkungsweise erklären.

Lehrstoff:

Bereich Spezialgläser:

Farbgläser, fototrope Gläser, kristalline Werkstoffe.

Bereich metallische Brillenfassungen:

Metallische Werkstoffe: Einteilung, Eigenschaften; Legierungen; Methoden der Metallbearbeitung; Korrosionsschutz; Werkzeugmetalle; Metalle für Brillenfassungen: Trägermetalle, Beschichtungen; Lötverfahren, Lötwerkstoffe; Metallspiegel: Arten, Funktion, Eigenschaften.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Organische Gläser

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Glasmaterialien benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Gläsern erklären;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Gläsern benennen und deren Wirkungsweise erklären.

Bereich Kunststofffassungen

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Fassungsmaterialien benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Fassungen erklären;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Fassungen benennen und deren Wirkungsweise erklären.

Lehrstoff:

Bereich Organische Gläser:

Eigenschaften, Verarbeitung, Anwendungen; Beschichten und Färben von Kunststoffgläsern. Bestandteile, Herstellung und Formgebung.

Bereich Kunststofffassungen:

Kunststoffe: Strukturen und Eigenschaften, Arten, Verarbeitungsmethoden; Kunststoffe für Brillenfassungen; Bearbeitung, Kleben und Schweißen von Kunststoffen.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kontaktlinsenoptik

  • Strichaufzählung
    Materialien für formstabile und weiche Kontaktlinsen, deren Herstellung und Oberflächenbearbeitung und verschiedene Messverfahren beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Benetzungsmittel, Schleif- und Poliermittel benennen und deren Anwendung beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Kontaktlinsenoptik:

Kontaktlinsenmaterialien: Anforderungen, Eigenschaften; Materialien für harte und weiche Kontaktlinsen; Materialparameter und Messverfahren; Herstellung von Kontaktlinsen, Oberflächenveränderung; Hilfsstoffe der Kontaktlinsen-Optik: Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Benetzungsmittel; Schleif- und Poliermittel.

BETRIEBSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kostenrechnung und Organisation/Prozesse

  • Strichaufzählung
    das System der Kalkulation in der österreichischen Augenoptik anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Verkaufspreise von Brillen und Kontaktlinsen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    fachliche und rechtliche Vorschriften nennen und wissen wie diese im optischen Betrieb umgesetzt werden;
  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Qualitätssicherung nennen und diese anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Kostenrechnung:

Brillenkalkulation, Kalkulation von Kontaktlinsen.

Bereich Organisation/Prozesse:

Fachliche/rechtliche Vorschriften, Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Steuern, Personal und Marketing/Verkauf

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Steuern im österreichischen Steuersystem aufzählen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Personalplanung erklären und geeignete Möglichkeiten der Personalsuche anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Entlohnung in der Augenoptik erklären und die Grundzüge der Lohnabrechnung sowie der Lohn- und Gehaltsnebenkosten anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Ausbildungsvorschriften von Lehrlingen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge modernen Marketings erklären;
  • Strichaufzählung
    Kunden beraten und mit schwierigen Situationen im Verkaufsgespräch umgehen.

Lehrstoff:

Bereich Steuern:

Besteuerung des Einkommens, Ertragssteuern, Umsatzsteuer.

Bereich Personal:

Personalplanung und -aquise, Personalführung und -motivation, Entlohnung, Personalausbildung.

Bereich Marketing/Verkauf:

Kundenberatung, 4 P´s des Marketings.

PROJEKTSTUDIEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektgrundlagen

  • Strichaufzählung
    den Begriff Projekt definieren;
  • Strichaufzählung
    Projekte planen und deren Durchführung überwachen;
  • Strichaufzählung
    ihre Rollen in Projektteams beschreiben und in der Praxis anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Projektgrundlagen:

Projektdefinition, Informationsbeschaffung – Recherchetechniken, Zitierregeln.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektdurchführung

  • Strichaufzählung
    Projektanträge stellen;
  • Strichaufzählung
    Projekte planen und deren Durchführung überwachen;
  • Strichaufzählung
    ihre Rollen in Projektteams beschreiben und in der Praxis anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Projektdurchführung:

Projektanträge. Projektplanung: Planungsmethoden, Planung von Zielen, Leistungen, Terminen, Ressourcen, Kosten. Arbeitspakete, Kommunikation in Projektteams und mit externen Projektpartner/innen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konfliktbewältigung und Projektevaluierung

  • Strichaufzählung
    Konflikte handhaben;
  • Strichaufzählung
    nach dem Abschluss von Projekten Ergebnisse evaluieren.

Lehrstoff:

Bereich Konfliktbewältigung und Projektevaluierung:

Controlling, Dokumentation, Durchführung, und Evaluierung von fachbezogenen Projekten. Feedback als Evaluierungsmethode.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektpräsentation und Öffentlichkeitsarbeit

  • Strichaufzählung
    ihre Projekte präsentieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Präsentationen evaluieren;
  • Strichaufzählung
    und geeignete Medien für die Öffentlichkeitsarbeit suchen und mit ihnen kooperieren.

Lehrstoff:

Bereich Projektpräsentation und Öffentlichkeitsarbeit:

Präsentation und Evaluierung von fachbezogenen Projekten.

LABORATORIUM

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben sowie Anpassungen lösen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen und die dafür erforderliche Software anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben sowie Anpassungen lösen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen und die dafür erforderliche Software anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben sowie Anpassungen lösen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen und die dafür erforderliche Software anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben sowie Anpassungen lösen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen und die dafür erforderliche Software anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.

ANATOMIE UND PHYSIOLOGIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Zellbiologie und Gewebelehre

  • Strichaufzählung
    detailliert den Aufbau und die Funktionen der Zelle beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Zellbiologie und Gewebelehre:

Aufbau der Zelle, Aufbau und Funktion der Zellorganellen, Grundlagen des Stoffwechsels, Übersicht über die Gewebearten, Physiologie des Epithel-, Muskel-, Nerven-, Stütz- und Bindegewebes.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Organsysteme

  • Strichaufzählung
    detailliert den Aufbau und die Funktionen des Bewegungsapparates, Kreislauf und Blutgefäßsystem, Immunsystem und Atmungssystem beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Organsysteme:

Bewegungsapparat: Aufbau der Knochen, Aufbau der Muskeln, Unterscheidung glatte – quergestreifte Muskulatur, Herzmuskulatur.

Herz: Kreislauf, Blutgefäßsystem. Immunsystem, lymphatische Organe; Atmungssystem.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Organsysteme

  • Strichaufzählung
    detailliert den Aufbau und die Funktion vom Verdauungs-, Nieren- und Ausscheidungssystem, endokrines System und Nervensystem, Haut und Hörorgan beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Organsysteme:

Verdauungssystem, Nieren und Ausscheidungssystem, endokrines System. Zentralnervensystem, vegetatives Nervensystem. Haut, Hörorgan.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Auge

  • Strichaufzählung
    detailliert den Aufbau und die Funktion des menschlichen Auges beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Auge:

Anatomie und Physiologie des Auges: Augenlider, Tränenapparat, Tränenflüssigkeit, Bindehaut, äußere und innere Augenmuskeln, Orbita, Sklera, Cornea, Iris, Kammerbuchten, Chorioidea, Linse, Glaskörper.

Seh-relevante Anatomie, Histologie, Physiologie (Pigmentepithel, Retina, Nervus opticus, zentrale Sehbahn mit Sehrinde). Sehprozess (Der Sehprozess soll äußerst detailliert und im vollen Umfang besprochen werden).

PATHOLOGIE DES AUGES

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden können im

Bereich vorderer Augenabschnitt

  • Strichaufzählung
    die abnormen Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    häufige Augenerkrankungen nennen und ihre Bedeutung erklären;
  • Strichaufzählung
    Funktionen und abnorme Veränderungen des menschlichen Auges messen und seine Untersuchungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Probleme der Berufspraxis erkennen und die Überweisung an den Facharzt durchführen.

Lehrstoff:

Bereich vorderer Augenabschnitt:

Erkrankungen (und Fehlbildungen) von Augenhöhle + Endokrine Orbitopathie, Tränenapparat, Lider, Bindehaut, Hornhaut + Keratokonus, Sklera. Insbesondere Lidern, Bindehaut und Hornhaut erhöhte Aufmerksamkeit widmen, da diese Strukturen im Rahmen der Kontaktlinsenanpassung und Verlaufsbeobachtung vom Optiker beurteilt werden müssen.

Funktionsstörungen: Syndrom des trockenen Auges (office eye syndrome…), Messmethoden zur Untersuchung des Tränenfilms, Traumatologie.

Chirurgie (Hornhauttransplantation). Fremdwörterliste (medizinische Ausdrücke).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich hinterer Augenabschnitt

  • Strichaufzählung
    die abnormen Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    häufige Augenerkrankungen nennen und ihre Bedeutung erklären;
  • Strichaufzählung
    Funktionen und abnorme Veränderungen des menschlichen Auges messen und seine Untersuchungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Probleme der Berufspraxis erkennen und die Überweisung an den Facharzt durchführen.

Lehrstoff:

Bereich hinterer Augenabschnitt:

Erkrankungen (und Fehlbildungen) von Iris, Ziliarkörper und Aderhaut, Linse, Glaskörper, Netzhaut und Macula, Sehnerv und Sehbahn.

Funktionsstörungen: Differenzialdiagnose rotes Auge, Anpassung von Sehhilfen nach Cataractoperation, Traumatologie.

Chirurgie: Cataractoperation, Netzhautablösung.

Fremdwörterliste: medizinische Ausdrücke.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich augenärztliche Untersuchungen

  • Strichaufzählung
    die abnormen Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    häufige Augenerkrankungen nennen und ihre Bedeutung erklären;
  • Strichaufzählung
    Funktionen und abnorme Veränderungen des menschlichen Auges messen und seine Untersuchungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Probleme der Berufspraxis erkennen und die Überweisung an den Facharzt durchführen.

Lehrstoff:

Bereich augenärztliche Untersuchungen:

Häufige Krankheitsbilder: Strabismus, Glaukom, Diabetes mellitus Augenveränderungen, Allgemeinerkrankungen Augenveränderungen (arterielle Hypertonie…).

Untersuchungsgeräte: Spaltlampe (Vorderabschnitt, Kontaktglas), Ophthalmoskopie (direkt, indirekt), Funduskamera, Tonometer, Perimeter, Biometrie, OCT, Farbsinn, Elektrophysiologie, Sonographie, CT, MRI, Laser in der Augenheilkunde (diagnostisch).

Funktionsstörungen: Phorien und Strabismus, Sehfunktionen (Sehschärfe, Dämmerung, Kontrast…).

Chirurgie: Refraktiv, Laser in der Augenheilkunde (therapeutisch).

Arbeits-, und Sozialmedizin: Bildschirmarbeitsplatz, Low Vision, Sehbehinderung, Pflegegeld, Führerscheineignung.

Medikamente und Nebenwirkungen am Auge: topisch, systemisch.

Fremdwörterliste: medizinische Ausdrücke.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kontaktlinsen

  • Strichaufzählung
    die möglichen Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen durch das Tragen von Kontaktlinsen gründlich kennen;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Probleme der Berufspraxis erkennen und die Überweisung an den Facharzt durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Kontaktlinsen:

Mögliche pathologische Veränderungen an Lidern, Bindehaut, Hornhaut.

Funktionsstörungen: Syndrom des trockenen Auges (office eye syndrome…), Hornhautveränderungen durch Kontaktlinsen, Ablagerungen auf Kontaktlinsen.

Fremdwörterliste: medizinische Ausdrücke.

TECHNISCHE OPTIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich technisch-optische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    das Brechungsgesetz mathematisch ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Gesetze des Brechungsgesetzes bei ebenen Grenzflächen, Prismen und sphärischen Linsen erklären, konstruktiv anwenden und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Hauptebenen nach dem paraxialen Zweikreisverfahren konstruieren und berechnen.

Bereich Linsensysteme

  • Strichaufzählung
    Strahlen durch Linsensysteme durchzeichnen, die Lagen und Größen aller Bilder sowie die Systempunkte FSys, F’Sys, HSys und H’Sys konstruieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben funktioneller Blenden (Apertur- oder Sehfeldblende) – in Abhängigkeit ihrer Größe und Position in einem optischen System – bestimmen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Blendenbilder konstruieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Bildeigenschaften, wie Helligkeit, Bildausschnitt und Bildschärfe, mittels entsprechender Strahlengänge (Öffnungs- und Hauptstrahlen) erklären;
  • Strichaufzählung
    die Optimierung von optischen Systemen – durch die Kombination von Linsen und Blenden – erkennen und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich technisch-optische Grundlagen:

Ableitung des Brechungsgesetzes nach Huygens, Anwendung des Brechungsgesetzes bei ebenen Grenzflächen und Prismen. Prismen: Grundablenkung, Minimum der Ablenkung.

Bereich Linsensysteme:

Sphärische Linsen: Hauptebenen, Brennweiten, Schnittweiten. Komplexe Konstruktionen und Berechnungen durch Linsensysteme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Linsensysteme

  • Strichaufzählung
    die Gesetze des Brechungsgesetzes bei ebenen Grenzflächen, Prismen und sphärischen Linsen konstruktiv anwenden und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Strahlen durch Linsensysteme durchzeichnen, die Lagen und Größen aller Bilder sowie die Systempunkte FSys, F’Sys, HSys und H’Sys konstruieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben funktioneller Blenden (Apertur- oder Sehfeldblende) – in Abhängigkeit ihrer Größe und Position in einem optischen System – bestimmen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Blendenbilder konstruieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Bildeigenschaften, wie Helligkeit, Bildausschnitt und Bildschärfe, mittels entsprechender Strahlengänge (Öffnungs- und Hauptstrahlen) erklären;
  • Strichaufzählung
    die Optimierung von optischen Systemen – durch die Kombination von Linsen und Blenden – erkennen und bewerten.

Bereich Lupensysteme

  • Strichaufzählung
    das Vergrößerungsprinzip von Lupen mittels Konstruktion erklären;
  • Strichaufzählung
    die Lupennormalvergrößerung ableiten und diese mit der Sloan – Habel‘schen Lupenformel vergleichen;
  • Strichaufzählung
    die Apertur- und Sehfeldblende beim System Lupe + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Lupenarten nennen und deren Unterschiede erklären;
  • Strichaufzählung
    das Prinzip „Lupe und Vollkorrektion“ erklären, konstruieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Unterschiede zwischen Lupen mit geringer und Lupen mit hoher Vergrößerung – mit einem klaren Bezug zur praktischen Handhabung – nennen;
  • Strichaufzählung
    eine Hellfeldlupe von der klassischen Lupe unterscheiden.

Lehrstoff:

Bereich Linsensysteme:

Blenden und Blendenbilder (Pupillen und Luken), Öffnungs- und Hauptstrahlen, Optimierung und Bewertung.

Bereich Lupensysteme:

Vergrößerungsprinzip, Vergrößerungsformeln, Blenden und Blendenbilder (Pupillen und Luken), Öffnungs- und Hauptstrahlen, Optimierung und Bewertung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Lupensysteme

  • Strichaufzählung
    das Vergrößerungsprinzip von Lupen mittels Konstruktion erklären;
  • Strichaufzählung
    die Lupennormalvergrößerung ableiten und diese mit der Sloan – Habel‘schen Lupenformel vergleichen;
  • Strichaufzählung
    die Apertur- und Sehfeldblende beim System Lupe + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Lupenarten nennen und deren Unterschiede erklären;
  • Strichaufzählung
    das Prinzip „Lupe und Vollkorrektion“ erklären, konstruieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Unterschiede zwischen Lupen mit geringer und Lupen mit hoher Vergrößerung – mit einem klaren Bezug zur praktischen Handhabung – nennen;
  • Strichaufzählung
    eine Hellfeldlupe von der klassischen Lupe unterscheiden.

Bereich Fernrohre

  • Strichaufzählung
    das Vergrößerungsprinzip beim Kepler-Fernrohr konstruieren und die Vergrößerung berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Apertur- und Sehfeldblende beim System Kepler-Fernrohr + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
  • Strichaufzählung
    das Vergrößerungsprinzip beim Galilei-Fernrohr konstruieren und die Vergrößerung berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Apertur- und Sehfeldblende beim System Galilei-Fernrohr + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Unterschiede zwischen einem Kepler- und einem Galilei-Fernrohr nennen.

Lehrstoff:

Bereich Lupensysteme:

Abbildungsfehler, Linsenformen, Lupe und Auge, Hellfeldlupe, diverse Lupenvergleiche.

Bereich Fernrohre:

Arten; Aufbau, Vergrößerungsprinzip, Blenden und Blendenbilder, Öffnungs- und Hauptstrahlen, Optimierung und Bewertung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich optische Messgeräte

  • Strichaufzählung
    den Aufbau eines analogen Scheitelbrechwertmessers zeichnen;
  • Strichaufzählung
    das Prinzip der Messung eines Brillenglases erklären, konstruieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Besonderheiten des Systems Scheitelbrechwertmesser + Brillenglas erklären und die Erklärungen mittels Zeichnungen sowie Berechnungen unterstützen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau eines Mikroskops zeichnen;
  • Strichaufzählung
    das Vergrößerungsprinzip beim Mikroskop konstruieren und die Vergrößerung berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Apertur- und Sehfeldblende beim System Mikroskop + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau einer Spaltlampe erklären und zeichnen;
  • Strichaufzählung
    das Vergrößerungsprinzip bei der Spaltlampe konstruieren;
  • Strichaufzählung
    die Apertur- und Sehfeldblende beim System Spaltlampe + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Haupt- und schräge Öffnungsstrahlen zeichnen.

Lehrstoff:

Bereich optische Messgeräte:

Scheitelbrechwertmesser: Aufbau, Blenden und Blendenbilder, Messprinzip, Besonderheiten. Mikroskop: Aufbau, Vergrößerungsprinzip, Blenden und Blendenbilder, Öffnungs- und Hauptstrahlen. Spaltlampe: Aufbau, Vergrößerungsprinzip, Blenden und Blendenbilder, schräge Öffnungs- und Hauptstrahlen.

OPTOMETRIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Brillenkunde

  • Strichaufzählung
    die grundsätzlichen Regeln für die Auswahl von Fassungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Fassungen unter Beachtung aller Einflussfaktoren ausrichten und anatomisch anpassen;
  • Strichaufzählung
    die optischen Grundlagen von Einstärkengläsern nennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Regeln für die Zentrierung von Einstärkengläsern anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Fertigungstoleranzen für Gläser nennen und beachten;
  • Strichaufzählung
    Verordnungen von Brillengläsern lesen und anwenden.

Bereich Refraktion

  • Strichaufzählung
    die Vorgänge bei der Anfertigung von Sehbehelfen nennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren zur Messung des Brechwertes unter Berücksichtigung der Sehfunktionen des menschlichen Auges erklären.

Lehrstoff:

Bereich Brillenkunde:

Fassung: Auswahlkriterien, Ausrichten von Fassungen, Anatomische Anpassung.

Einstärkengläser: Geometrie, Vergrößerung, Akkommodation, Astigmatische Gläser, Asphären.

Bereich Refraktion:

Grundlagen: Refraktionsraum, Inspektion des Auges, optometrische Geräte zur Inspektion, Anamnese, Funktionsprüfungen.

Refraktionsmessgeräte: Aufbau, Funktion, Arten, Handhabung und Anwendungsmöglichkeiten.

Objektive Refraktion: Verfahren, Fehlerquellen und deren Beseitigung.

Subjektive Refraktion: Bestimmung der Vollkorrektion, Korrektion des Astigmatismus.

Vergleich zwischen subjektiver und objektiver Refraktion.

Messungen im reduzierten Kontrast.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Brillenkunde

  • Strichaufzählung
    die besonderen Anforderungen für Sportbrillen nennen und beachten;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze für die Ausstattung von Bildschirmarbeitsplätzen und die Probleme die auftreten können nennen und die Versorgung mit geeigneten Sehbehelfen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die besonderen Anforderungen in Beruf und Freizeit berücksichtigen.

Bereich Refraktion

  • Strichaufzählung
    die Vorgänge bei der Anfertigung von Sehbehelfen nennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren zur Messung des Brechwertes unter Berücksichtigung der Sehfunktionen des menschlichen Auges erklären.

Lehrstoff:

Bereich Brillenkunde:

Einstärkengläser: Zentrierung und Toleranzen, Umsetzung von prismatischen Verordnungen, Sportbrillen.

Ergooptometrie: Der Bildschirmarbeitsplatz, Sehbehelfe für besondere Anforderungen in Beruf und Freizeit (zB Zahnarzt, Schießbrille, …).

Bereich Refraktion:

Binokulare Messungen: Binokularer Abgleich, Feststellung und Korrektion der Heterophorien (Methoden, Hilfsmittel, Maßnahmen), Orthoptik (Methoden, Hilfsmittel, Maßnahmen).

Individuelle Refraktion: Voraussetzungen, Gesprächsführung, Bewertung der alten Brille, objektive und subjektive Brillenglasbestimmung, monokulare und binokulare Prüfung, Nahprüfung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Brillenkunde

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Arten, die prinzipielle Funktion und die systembedingten Fehler von Gleitsichtgläsern nennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Gleitsichtgläser anpassen und auftretende Probleme bei Gleitsichtgläsern analysieren und gegebenenfalls beheben;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Arten von Nahkomfortgläsern nennen sowie deren Funktion erklären.

Bereich Refraktion

  • Strichaufzählung
    die Verfahren zur Messung des Brechwertes unter Berücksichtigung der Sehfunktionen des menschlichen Auges erklären.

Bereich Vergrößernde Sehhilfen

  • Strichaufzählung
    die Ursachen einer bleibenden Sehschwäche und die Bedürfnisse der betroffenen Menschen nennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    optometrische Messungen und Prüfmethoden zur Bestimmung der Sehstärke, der Sehleistung und des Vergrößerungsbedarfes anwenden;
  • Strichaufzählung
    praxisübliche optische und elektronische Vergrößerungssysteme anwenden und deren Eigenschaften beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sehschwache Menschen mit geeigneten optischen und elektronischen Hilfsmitteln versorgen und in deren bestimmungsgemäßen Gebrauch unterweisen.

Lehrstoff:

Bereich Brillenkunde:

Gleitsichtgläser: Aufbau, Wirkung, systembedingte Fehler, Arten und Fertigung, Zentrierung, Problemanalyse, Behebung der Probleme.

Spezial- und Sondergläser: Nahkomfortgläser, Mehrstärkengläser, Sonnenschutzgläser.

Bereich Refraktion:

Beobachtungstechnik: Spaltlampenbeleuchtungstechnik.

Messtechnik: Keratometrie, Hornhauttopographie, Tonometrie, Aberrometrie.

Bereich Vergrößernde Sehhilfen:

Definition Sehbehinderung/Sehschwäche; Einstufung und Mindestwerte; Anamnese; Prüfmethoden.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Refraktion

  • Strichaufzählung
    die Verfahren zur Anpassung von Kontaktlinsen nennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die hygienischen Erfordernisse nennen und deren Bedeutung erklären.

Bereich Vergrößernde Sehhilfen

  • Strichaufzählung
    optometrische Messungen und Prüfmethoden zur Bestimmung der Sehstärke, der Sehleistung und des Vergrößerungsbedarfes anwenden;
  • Strichaufzählung
    praxisübliche optische und elektronische Vergrößerungssysteme anwenden und deren Eigenschaften beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sehschwache Menschen mit geeigneten optischen und elektronischen Hilfsmitteln versorgen und in deren bestimmungsgemäßen Gebrauch unterweisen.

Lehrstoff:

Bereich Refraktion:

Kontaktlinsenanpassraum: Größe, Gestaltung und Ausstattung.

Kontaktlinse und Auge: Korrektionswirkung, augenoptisches System, Verträglichkeit von Kontaktlinsen; Optische Unterschiede zwischen Brillenglas- und Kontaktlinsenkorrektur.

Rotationssymmetrische Kontaktlinsen: Grundlagen, Anpassen, Kontrolle und Sitzbeurteilung.

Nicht rotationssymmetrische Kontaktlinsen: Optische, kosmetische und medizinisch-therapeutische Anwendungsmöglichkeiten für Kontaktlinsen.

Ortho-Keratologie.

Spezielle Anpassfälle: Astigmatismus, Keratokonus, Keratoglobus; Anpassung auf Transplantaten, Korrektur irregulärer Hornhäute und bei Augenverletzungen, Sonderfälle.

Bereich Vergrößernde Sehhilfen:

objektive und subjektive Refraktion unter besonderen Verhältnissen; Bestimmung des Vergrößerungsbedarfes; Auswahl, Anpassung und Zentrierung des geeigneten Hilfsmittels.

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.2

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Allgemeines

  • Strichaufzählung
    die Werkstättenordnung erklären;
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsvorschriften nennen und beachten;
  • Strichaufzählung
    die im Fachgebiet verwendeten Werkzeuge, Einrichtungen und Maschinen handhaben und instandhalten;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, sowie Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe erklären.

Bereich Praktisches Arbeiten

  • Strichaufzählung
    Brillenfassungen (im Kasten-System) ausmessen;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser mittels analogem Scheitelbrechwertmesser ausmessen;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser mittels Sphärometer ausmessen;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser – unter Berücksichtigung der Glas- und Fassungsgeometrie – händisch randbearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser – unter Berücksichtigung der Glas- und Fassungsgeometrie – mittels CNC-Automaten randbearbeiten;
  • Strichaufzählung
    einzelne Brillenteile mittels Hartlöten – unter Berücksichtigung „kundenrelevanter“ Kriterien, wie Festigkeit, Lotmenge und exakte Positionierung – verbinden;
  • Strichaufzählung
    Brillenfassungen – unter besonderer Berücksichtigung des Verwendungszweckes und der durchschnittlichen Kopfgeometrie – vorausrichten.

Lehrstoff:

Bereich Allgemeines:

Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften, Werkzeuge, Einrichtungen, Maschinen, Fachsprache, Hilfsstoffe.

Bereich Praktisches Arbeiten:

Handhabung und Justierung von Geräten, Anwendung praxisrelevanter Messtechniken, händische Randbearbeitung mineralischer Brillengläser – unter Einhaltung der Zentrierkoordinaten, Vorausrichtung von Brillenfassungen – unter besonderer Berücksichtigung der anatomischen und optischen Brillenanpassung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Allgemeines

  • Strichaufzählung
    die Werkstättenordnung erklären;
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsvorschriften nennen und beachten;
  • Strichaufzählung
    die im Fachgebiet verwendeten Werkzeuge, Einrichtungen und Maschinen handhaben und instandhalten;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, sowie Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe erklären.

Bereich Praktisches Arbeiten

  • Strichaufzählung
    Brillenfassungen (im Kasten-System) ausmessen;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser mittels analogem Scheitelbrechwertmesser ausmessen;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser mittels Sphärometer ausmessen;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser – unter Berücksichtigung der Glas- und Fassungsgeometrie – händisch randbearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser – unter Berücksichtigung der Glas- und Fassungsgeometrie – mittels CNC-Automaten randbearbeiten;
  • Strichaufzählung
    einzelne Brillenteile mittels Hartlöten – unter Berücksichtigung „kundenrelevanter“ Kriterien, wie Festigkeit, Lotmenge und exakte Positionierung – verbinden;
  • Strichaufzählung
    Brillenfassungen – unter besonderer Berücksichtigung des Verwendungszweckes und der durchschnittlichen Kopfgeometrie – vorausrichten.

Lehrstoff:

Bereich Allgemeines:

Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften, Werkzeuge, Einrichtungen, Maschinen, Fachsprache, Hilfsstoffe.

Bereich Praktisches Arbeiten:

Handhabung und Justierung von Geräten, Anwendung praxisrelevanter Messtechniken, Hartlöten, computerunterstütze Randbearbeitung (CNC-Schleifen) mineralischer und organischer Brillengläser – unter Einhaltung der Zentrierkoordinaten, Vorausrichtung von Brillenfassungen – unter besonderer Berücksichtigung der anatomischen und optischen Brillenanpassung, Oberflächenbearbeitung von Kunststoffen, Fixiertechniken bei Scharnieren.

C. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

D. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

Im RIS seit

11.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2022

Gesetzesnummer

20012030

Dokumentnummer

NOR40247453