Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 393/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 393 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Vorsitz
§ 8.Paragraph 8,
(1)Absatz eins,Der Geschäftsführer der RTR-GmbH führt gemäß § 45 Abs. 11 TKG 2021 den Vorsitz im Fachbeirat Netzsicherheit.Der Geschäftsführer der RTR-GmbH führt gemäß Paragraph 45, Absatz 11, TKG 2021 den Vorsitz im Fachbeirat Netzsicherheit.
(2)Absatz 2,Im Falle seiner Verhinderung wird der Vorsitzende von jenem Mitglied des Fachbeirates vertreten, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers für Finanzen bestellt wurde. Ist auch dieses Mitglied verhindert, übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz.
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2022
Dokumentnummer
NOR40247712