Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Stromkostenzuschussgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 156/2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2023Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 156 aus 2022, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 15 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
2. Teil
Stromkostenzuschuss
Begünstigter Personenkreis
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Der Stromkostenzuschuss wird natürlichen Personen gewährt, die aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt mit Entnahme, dem gemäß § 17 Abs. 2 ElWOG 2010 ein in der Anlage I genanntes standardisiertes Lastprofil zugeordnet ist, zahlungspflichtig sind.Der Stromkostenzuschuss wird natürlichen Personen gewährt, die aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt mit Entnahme, dem gemäß Paragraph 17, Absatz 2, ElWOG 2010 ein in der Anlage römisch eins genanntes standardisiertes Lastprofil zugeordnet ist, zahlungspflichtig sind.
(2)Absatz 2,Der Stromkostenzuschuss wird natürlichen Personen gewährt, die für einen Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz 1991 – MeldeG) ausschließlich aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt mit Entnahme, dem gemäß § 17 Abs. 2 ElWOG 2010 ein in der Anlage II genanntes standardisiertes Lastprofil zugeordnet ist, zahlungspflichtig sind.Der Stromkostenzuschuss wird natürlichen Personen gewährt, die für einen Hauptwohnsitz (Paragraph eins, Absatz 7, Meldegesetz 1991 – MeldeG) ausschließlich aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt mit Entnahme, dem gemäß Paragraph 17, Absatz 2, ElWOG 2010 ein in der Anlage römisch zwei genanntes standardisiertes Lastprofil zugeordnet ist, zahlungspflichtig sind.
(Anm.: Zur Verlängerung der Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses vgl. § 2, BGBl. II Nr. 167/2024.)Anmerkung, Zur Verlängerung der Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses vergleiche Paragraph 2,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 167 aus 2024,.)
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2024
Dokumentnummer
NOR40250760