Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
PD-Zuordnungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 399/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 399 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948; 64/03 Landeslehrer
Text
Reduktion der Berufspraxiszeiten (Mangelsituation)
§ 5.Paragraph 5,
Solange geeignete Personen, die die für ihre Verwendung vorgeschriebene Berufspraxis nachweisen können, nicht gefunden werden, dürfen auch Personen aufgenommen werden, welche die vorgeschriebene Berufspraxis mindestens im halben Ausmaß, jedenfalls aber im Umfang einer einjährigen Berufspraxis erfüllen. Werden die Berufspraxiserfordernisse im Sinne des ersten Satzes erfüllt, gelten die vorgeschriebenen Berufspraxiserfordernisse auch für eine spätere gleichartige Verwendung als erfüllt.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2022
Dokumentnummer
NOR40247814