Kurztitel
Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, Wien)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 159/2022Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 159 aus 2022,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Artikel 1
Gegenstand
Die 3. Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau weist eine Laufzeit von 2022 bis 2030 und einen Finanzierungsdeckel (d.h. maximal förderbare Kosten) von € 222.060.000 auf.Die 3. Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau weist eine Laufzeit von 2022 bis 2030 und einen Finanzierungsdeckel (d.h. maximal förderbare Kosten) von € 222.060.000 auf.
Um sicherzustellen, dass alle geplanten Vorhaben der 2. Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, umgesetzt werden können, wird mit der gegenständlichen Zusatzvereinbarung, für die Vereinbarungsparteien dieser, die Möglichkeit geschaffen, am 30. Juni 2021 noch nicht begonnene Vorhaben aus der 2. Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zu finanzieren.Um sicherzustellen, dass alle geplanten Vorhaben der 2. Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 201 aus 2013,, umgesetzt werden können, wird mit der gegenständlichen Zusatzvereinbarung, für die Vereinbarungsparteien dieser, die Möglichkeit geschaffen, am 30. Juni 2021 noch nicht begonnene Vorhaben aus der 2. Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 201 aus 2013,, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG zu finanzieren.