Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, Wien)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 159/2022Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 159 aus 2022,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Artikel 3
Förderungskriterien
(1)Absatz eins,Die gegenständliche Vereinbarung gilt ausschließlich für die Förderung von Vorhaben, die am 30. Juni 2021 noch nicht begonnen worden sind. Die Gewährung von Förderungen für andere Vorhaben, für den laufenden Betrieb sowie zur Durchführung von Instandhaltungen ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
(2)Absatz 2,Der Abschluss weiterer, ähnlicher Zusatzvereinbarungen bei Kostenüberschreitungen von Vorhaben der 2. und 3. Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG wird durch die gegenständliche Vereinbarung explizit ausgeschlossen.Der Abschluss weiterer, ähnlicher Zusatzvereinbarungen bei Kostenüberschreitungen von Vorhaben der 2. und 3. Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG wird durch die gegenständliche Vereinbarung explizit ausgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2025
Dokumentnummer
NOR40247837