Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 403/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 149Paragraph 149
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Auflagen und Verpflichtungen
§ 149.Paragraph 149,
Für die Fördergegenstände gemäß § 148 sind folgende Dokumentationen erforderlich: Für die Fördergegenstände gemäß Paragraph 148, sind folgende Dokumentationen erforderlich:
Art und Kosten für die Umrüstung vorhandener Maschinen und Geräte bzw. die Kosten der alternativen Maschinen und Geräte,
Art, Kosten und Beschreibung der Vorteile der verwendeten torfreduzierten Substrate,
Art, Kosten und Beschreibung der Vorteile der verwendeten nachhaltigen Substratmatten sowie der jährliche kulturspezifische Ersatz von Kulturmatten aus inerten Materialien (zB Steinwolle) durch Matten aus organischem Material bei der Obst- und Gemüseproduktion im geschützten Anbau einschließlich der Aufbewahrung von Lieferscheinen und Datenblättern und
Art, Umfang und Kosten der durchgeführten Analysen.
Schlagworte
Obstproduktion
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2022
Dokumentnummer
NOR40248006