Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 403/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Begriffsbestimmungen
§ 3.Paragraph 3,
Im Sinne dieser Verordnung sind unter
Invekos-Maßnahmen die in § 6c Abs. 2 MOG 2021 angeführten Direktzahlungen sowie jene in § 6c Abs. 4 MOG 2021 angeführten Fördermaßnahmen, die flächen- oder tierbezogen gewährt werden,Invekos-Maßnahmen die in Paragraph 6 c, Absatz 2, MOG 2021 angeführten Direktzahlungen sowie jene in Paragraph 6 c, Absatz 4, MOG 2021 angeführten Fördermaßnahmen, die flächen- oder tierbezogen gewährt werden,
Projektmaßnahmen alle in § 6c Abs. 4 MOG 2021 angeführten Fördermaßnahmen, die nicht unter Z 1 fallen,Projektmaßnahmen alle in Paragraph 6 c, Absatz 4, MOG 2021 angeführten Fördermaßnahmen, die nicht unter Ziffer eins, fallen,
Sektormaßnahmen die in § 6c Abs. 3 MOG 2021 angeführten Fördermaßnahmen,Sektormaßnahmen die in Paragraph 6 c, Absatz 3, MOG 2021 angeführten Fördermaßnahmen,
Begünstigter der Antragsteller (Förderwerber) oder jede Person, die eine Förderzusage erhält,
Projekt die vom Förderwerber im Rahmen einer Projektmaßnahme oder einer Sektormaßnahme beantragten und durchgeführten Leistungen,
Fördergegenstände die in den Rechtsgrundlagen für die Projekt- und Sektormaßnahmen definierten förderfähigen Leistungen,
Arbeitspaket ein inhaltlich zusammenhängender Teil eines Projekts, der einem bestimmten Fördergegenstand zugeordnet ist,
Aktivität ein inhaltlich zusammenhängender Teil eines Arbeitspaketes,
Bewilligende Stelle die Zahlstelle oder eine von ihr mit der Funktion Bewilligung beauftragte andere Einrichtung,
Förderperiode der Zeitraum des GAP-Strategieplans gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2021/2115Förderperiode der Zeitraum des GAP-Strategieplans gemäß Artikel eins, Absatz 2, der Verordnung (EU) 2021/2115
zu verstehen.
Schlagworte
Projektmaßnahme
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2022
Dokumentnummer
NOR40247860