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§ 12 NEHG-EU-ETS BV 2022

Fassungen
01.10.2022 bis 30.12.2025 — BGBl. II Nr. 417/2022 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1201.10.202230.12.2025 BGBl. II Nr. 417/2022 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 335/2025

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung 2022

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 417 aus 2022, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 335 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 12

Inkrafttretensdatum

01.10.2022BGBl. II Nr. 417/2022

Außerkrafttretensdatum

30.12.2025aufgehoben durch BGBl. II Nr. 335/2025

Abkürzung

NEHG-EU-ETS BV 2022

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

4. Abschnitt
Nachträgliche Berücksichtigung des EU-ETS

Berücksichtigungsantrag für ein Kalenderjahr

Paragraph 12,

  1. Absatz eins,Erfolgte keine Vorabberücksichtigung des EU-ETS gemäß dem 3. Abschnitt, kann innerhalb von drei Jahren nach der Lieferung der Energieträger die nachträgliche Berücksichtigung der Befreiung gemäß Paragraph 20, NEHG 2022 durch den Inhaber einer Anlage über das NEIS beantragt werden. Die nachträgliche Berücksichtigung ist durch die zuständige Behörde mit Bescheid zu gewähren.
  2. Absatz 2,Die nachträgliche Berücksichtigung der Befreiung ist ab dem 1. Mai des auf die Verwendung der Energieträger in der EU-ETS-Anlage folgenden Kalenderjahres möglich, soweit eine geprüfte Emissionsmeldung vorliegt und kein begründeter Zweifel im Einklang mit Paragraph 10, Absatz 4, EZG 2011 daran besteht.
  3. Absatz 3,Ein Antrag auf nachträgliche Berücksichtigung ist auch dann möglich, wenn für andere Energieträger im beantragten Zeitraum bereits eine Vorabberücksichtigung gemäß dem 3. Abschnitt in Anspruch genommen wurde. In diesem Fall ist durch den Antragsteller nachzuweisen, dass für die beantragten Energieträger keine Vorabberücksichtigung gemäß dem 3. Abschnitt erfolgt ist.

Im RIS seit

25.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2026

Gesetzesnummer

20012065

Dokumentnummer

NOR40248457