Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung 2022
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 417/2022 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 335/2025Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 417 aus 2022, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 335 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 15Paragraph 15
Abkürzung
NEHG-EU-ETS BV 2022
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Höhe der Befreiung
§ 15.Paragraph 15,
Zur Ermittlung der Höhe der Befreiung sind die nach EZG 2011 ermittelten Treibhausgasemissionen anhand der verwendeten Emissionsfaktoren nach dem EZG 2011 auf die Menge der Energieträger zurückzurechnen. Diese Zurückrechnung kann in jenen Fällen unterbleiben, in denen die Menge an Energieträgern bereits bekannt ist. Anschließend ist die zurückgerechnete oder bekannte Menge an Energieträgern anhand der Emissionsfaktoren gemäß Anlage 1 NEHG 2022 auf Treibhausgasemissionen umzurechnen. Durch Gegenüberstellung mit den, dem NEHG 2022 unterliegenden Treibhausgasemissionen ist sodann die doppelt belastete Menge zu ermitteln. Die Höhe der Befreiung im Sinne des § 12 bestimmt sich schließlich durch das Produkt aus den doppelt belasteten Treibhausgasemissionen und der Höhe des Ausgabewertes der nationalen Emissionszertifikate gemäß § 10 NEHG 2022, der beim Inverkehrbringen durch die Handelsteilnehmer entrichtet wurde. Jene Treibhausgasemissionen für die § 6 Abs. 1 anwendbar ist, sind vorab auszuscheiden. Zur Ermittlung der Höhe der Befreiung sind die nach EZG 2011 ermittelten Treibhausgasemissionen anhand der verwendeten Emissionsfaktoren nach dem EZG 2011 auf die Menge der Energieträger zurückzurechnen. Diese Zurückrechnung kann in jenen Fällen unterbleiben, in denen die Menge an Energieträgern bereits bekannt ist. Anschließend ist die zurückgerechnete oder bekannte Menge an Energieträgern anhand der Emissionsfaktoren gemäß Anlage 1 NEHG 2022 auf Treibhausgasemissionen umzurechnen. Durch Gegenüberstellung mit den, dem NEHG 2022 unterliegenden Treibhausgasemissionen ist sodann die doppelt belastete Menge zu ermitteln. Die Höhe der Befreiung im Sinne des Paragraph 12, bestimmt sich schließlich durch das Produkt aus den doppelt belasteten Treibhausgasemissionen und der Höhe des Ausgabewertes der nationalen Emissionszertifikate gemäß Paragraph 10, NEHG 2022, der beim Inverkehrbringen durch die Handelsteilnehmer entrichtet wurde. Jene Treibhausgasemissionen für die Paragraph 6, Absatz eins, anwendbar ist, sind vorab auszuscheiden.
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2026
Dokumentnummer
NOR40248460