Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung 2022
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 417/2022 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 335/2025Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 417 aus 2022, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 335 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Abkürzung
NEHG-EU-ETS BV 2022
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
3. Abschnitt
Vorabberücksichtigung des EU-ETS
Verwendungsabsichtserklärung
§ 8.Paragraph 8,
(1)Absatz eins,Für die Vorabberücksichtigung der Befreiung für EU-ETS-Anlagen hat der Inhaber einer Anlage vor Bezug der Energieträger eine schriftliche Verwendungsabsichtserklärung an den Handelsteilnehmer zu übermitteln. Dabei sind die dem Geltungsbereich des EZG 2011 und dem NEHG 2022 unterliegenden Energieträger, die voraussichtlich jeweils in der EU-ETS-Anlage verwendet werden sollen sowie die Registrierungsnummern gemäß § 11 Abs. 2 und § 19 Abs. 3 NEHG-DV 2022 anzuführen, wobei die Menge mit der tatsächlich verwendeten Menge an Energieträgern nicht übereinstimmen muss. Die Ausgestaltung der schriftlichen Verwendungsabsichtserklärung kann frei gewählt werden.Für die Vorabberücksichtigung der Befreiung für EU-ETS-Anlagen hat der Inhaber einer Anlage vor Bezug der Energieträger eine schriftliche Verwendungsabsichtserklärung an den Handelsteilnehmer zu übermitteln. Dabei sind die dem Geltungsbereich des EZG 2011 und dem NEHG 2022 unterliegenden Energieträger, die voraussichtlich jeweils in der EU-ETS-Anlage verwendet werden sollen sowie die Registrierungsnummern gemäß Paragraph 11, Absatz 2 und Paragraph 19, Absatz 3, NEHG-DV 2022 anzuführen, wobei die Menge mit der tatsächlich verwendeten Menge an Energieträgern nicht übereinstimmen muss. Die Ausgestaltung der schriftlichen Verwendungsabsichtserklärung kann frei gewählt werden.
(2)Absatz 2,Der Handelsteilnehmer hat den Erhalt der Verwendungsabsichtserklärung zu bestätigen, bevor Energieträger unter Berücksichtigung der Befreiung gemäß § 20 NEHG 2022 geliefert werden können.Der Handelsteilnehmer hat den Erhalt der Verwendungsabsichtserklärung zu bestätigen, bevor Energieträger unter Berücksichtigung der Befreiung gemäß Paragraph 20, NEHG 2022 geliefert werden können.
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2026
Dokumentnummer
NOR40248453