Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verordnung, mit der die Semesterferien im Bundesland Vorarlberg verlegt werden
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 487/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 487 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2023/2024 im Bundesland Vorarlberg am ersten Montag im Februar.Abweichend von Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, Litera b, des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2023 aus 2024, im Bundesland Vorarlberg am ersten Montag im Februar.
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2025
Dokumentnummer
NOR40249575