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§ 1 ErgZV 2023

Fassungen
01.01.2023 bis 31.12.2023 — BGBl. II Nr. 499/2022 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 101.01.202331.12.2023 BGBl. II Nr. 499/2022 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ergänzungszulagenverordnung 2023

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 499 aus 2022,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2023BGBl. II Nr. 499/2022

Außerkrafttretensdatum

31.12.2023

Abkürzung

ErgZV 2023

Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 420 aus 2023,).

Text

Paragraph eins,

Die Mindestsätze im Sinne des Paragraph 26, Absatz 5, des Pensionsgesetzes 1965 betragen ab 1. Jänner 2023

  1. Ziffer eins, Litera a
    für Beamtinnen und Beamte 1 110,26 € und erhöhen sich für jedes Kind, für das der Beamtin oder dem Beamten eine Leistung nach Paragraph 25, Pensionsgesetz 1965 gebührt, um 171,31 €;
  2. Litera b
    für verheiratete Beamtinnen und Beamte oder für Beamtinnen und Beamte, deren Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist, wenn sie verpflichtet sind, für den Unterhalt ihrer früheren Ehegatten aufzukommen oder dazu beizutragen, 1 751,56 € und erhöhen sich für jedes Kind, für das der Beamtin oder dem Beamten eine Leistung nach Paragraph 25, Pensionsgesetz 1965 gebührt, um 171,31 €;
  3. Ziffer 2
    für den überlebenden Ehegatten 1 110,26 € und erhöhen sich für jedes Kind, für das dem überlebenden Ehegatten eine Leistung nach Paragraph 25, Pensionsgesetz 1965 gebührt, um 171,31 €;
  4. Ziffer 3
    für eine Halbwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 408,36 € und nach diesem Zeitpunkt 725,67 €;
  5. Ziffer 4
    für eine Vollwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 613,16 € und nach diesem Zeitpunkt 1 110,26 €;
  6. Ziffer 5
    für einen früheren Ehegatten 1 110,26 €.

Im RIS seit

29.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2024

Gesetzesnummer

20012136

Dokumentnummer

NOR40249685