Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Filmstandortgesetz 2023
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 219/2022Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 219 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Text
Aufgaben der ABA
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Die ABA ist erste und zentrale Anlaufstelle zur Begleitung und Unterstützung von internationalen Film- und TV- und Streaming-Projekten und von potentiellen Förderungswerbenden im Rahmen von FISA+. Dabei hat die ABA insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Stärkung des Filmstandortes;
Bewerbung des Filmstandortes Österreich im Ausland;
Akquise von internationalen Film- und TV- und Streaming-Projekten;
Betreuung, Begleitung und Unterstützung von Förderungswerbenden vor Antragstellung einer Förderung sowie vor und während der Dreharbeiten;
Koordination mit den regionalen Organisationen („Film Commissions“) bei der Durchführung des jeweiligen FISA+ Projekts.
(2)Absatz 2,Die ABA hat im Rahmen der Durchführung ihrer Aufgaben nach diesem Bundesgesetz die Bestimmungen der DSGVO und des DSG einzuhalten.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2023
Dokumentnummer
NOR40250054