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Anl. 3 WPF-StDMV

Fassungen
ab 01.02.2023 — BGBl. II Nr. 17/2023 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3 heute01.02.2023 BGBl. II Nr. 17/2023 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Wertpapierfirmen-Stammdatenmeldeverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 17 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

01.02.2023BGBl. II Nr. 17/2023

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

WPF-StDMV

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Anlage 3 zur Wertpapierfirmen-Stammdatenmeldeverordnung – WPF-StDMV

Ausweis zur Gruppe ohne österreichische Wertpapierfirma als Mutter

Teil römisch eins
Grunddaten

Position

Gegenstand

Ausprägung

römisch eins.1.

Ausweisart

[1; 2], wobei gilt

  1. Absatz eins,„1“ für Erstanzeige;
  2. Absatz 2,„2“ für Veränderungsanzeige

römisch eins.2.

Datum des Wirksamwerdens

[dd/mm/yy]

Teil römisch zwei
Daten zur nicht österreichischen Wertpapierfirma, zur Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder zur gemischten Mutterfinanzholdinggesellschaft

Position

Gegenstand

Ausprägung

römisch zwei.1.

Firmenwortlaut

alphanumerisch

römisch zwei.2.

Unternehmensname kurz

alphanumerisch; max. 50 Zeichen

römisch zwei.3.

Unternehmenscodetyp

[LEI; NC], wobei gilt

  1. Absatz eins,„LEI“ für LEI-Code;
  2. Absatz 2,„NC“ für Nationaler Code

römisch zwei.4.

Unternehmenscode (LEI-Code oder hilfsweise Nationaler Code)

alphanumerisch (gemäß ISO 17442:2012, wenn zutreffend)

römisch zwei.5.

Sitzstaat

alphanumerisch gemäß ISO 3166:1

römisch zwei.6.

Verschiedenheit der Sitzstaaten von Unternehmen und Heimatlandaufsichtsbehörde

[j; n]

römisch zwei.7.

Aufsichtsbehörde

alphanumerisch

Teil römisch drei
Gruppendaten

Position

Gegenstand

Ausprägung

römisch drei.1.

Ist das Unternehmen das ranghöchste Unternehmen im EWR?

[j; n]

römisch drei.2.

Ist das Unternehmen das ranghöchste Unternehmen in Österreich?

[j; n]

römisch drei.3.

Unternehmenscodetyp des obersten Mutterunternehmens im EWR

[LEI; NC], wobei gilt

  1. Absatz eins,„LEI“ für LEI-Code;
  2. Absatz 2,„NC“ für Nationaler Code

römisch drei.4.

Unternehmenscode (LEI-Code oder hilfsweise Nationaler Code) des obersten Mutterunternehmens im EWR

alphanumerisch (gemäß ISO 17442:2012, wenn zutreffend)

römisch drei.5.

Ist das Unternehmen das Mutterunternehmen für den Gruppenkapitaltest?

[j; n]

Im RIS seit

20.01.2023

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2023

Gesetzesnummer

20012160

Dokumentnummer

NOR40250695