Norm Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – Februar 2023× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – Februar 2023 Fassungen (Gesetz) ab 10.02.2023 — BGBl. II Nr. 38/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute10.02.2023 BGBl. II Nr. 38/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 10.02.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1