Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 65/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 65 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Anlage
Zutaten in Speisen, über deren Herkunft zu informieren ist
Speisen mit Rind-, Kalb-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Geflügel- oder Wildfleisch, wenn Fleisch im Ganzen (z. B. Schnitzel, Braten etc.) und/oder in Teilen (z. B. Gulasch) angeboten wird.
Milch oder Milchprodukte als einzelne Speisen oder als Beilage (Butter, Trinkmilch, Sauerrahm, Topfen, Joghurt natur, Schlagobers oder Käse als Aufschnitt oder im Ganzen).
Speisen mit Milch oder Milchprodukten, die diese als qualitativen Bestandteil enthalten (z. B. Milchshake, Milchreis, Pudding oder Käsespätzle).
Gekochtes Ei (weich oder hart, im Ganzen oder aufgeschnitten), gebratenes Ei, Ei im Glas oder Spiegelei als einzelne Speise oder als Beilage.
Speisen, die Ei (sowie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß oder Trockenei) als qualitativen Bestandteil enthalten (z. B. Eieromelett, Eierspeise etc.).
Schlagworte
Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Schaffleisch, Ziegenfleisch, Geflügelfleisch
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2023
Dokumentnummer
NOR40251482