Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 54/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 54 aus 2023,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 20Artikel 20
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel 20
Inkrafttreten und Dauer des Abkommens
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es tritt am ersten Tag des Monats in Kraft nachdem die Regierung und das Institut sich gegenseitig über den Abschluss der Verfahren, die für die jeweilige Seite notwendig sind, um Verbindlichkeit zu erlangen, informiert haben.
(2)Absatz 2,Die Bestimmungen dieses Abkommens werden ab 1. November 2022 angewendet.
(3)Absatz 3,Dieses Abkommen kann von jeder der beiden Parteien durch entsprechende schriftliche Mitteilung gekündigt werden. Es tritt sechs Monate nach dem Erhalt einer solchen Mitteilung außer Kraft.
Geschehen in Seoul, am 14. Dezember 2022 in zwei Ausführungen in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2023
Dokumentnummer
NOR40251846