Norm Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2023× ▾ ‹›Gliederung Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2023 Fassungen (Gesetz) ab 21.04.2023 — BGBl. II Nr. 98/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 21.04.202324.05.2024 BGBl. II Nr. 98/2023 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 21.04.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2