Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2024, 2025 und 2026
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 110/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Regelungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung regelt die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen, Diplomprüfungen, Berufsreifeprüfungen sowie Externistenprüfungen, die einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung entsprechen, mit Haupttermin in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 sowie die diesen Hauptterminen folgenden Termine (Herbsttermin 2024 und Wintertermin 2025 sowie Herbsttermin 2025 und Wintertermin 2026).
Zuletzt aktualisiert am
19.02.2025
Dokumentnummer
NOR40252356