Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 123/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 123 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Text
Anlage
(Zu § 46 iVm § 48 der Verordnung)Anlage, (Zu Paragraph 46, in Verbindung mit Paragraph 48, der Verordnung)
Beispiele für die Berechnung der achttägigen Frist ab Verständigung des Betriebsrates von einer beabsichtigten Kündigung
Beispiel 1: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Mittwoch, den 26. Jänner, um 10 Uhr.
Die achttägige Frist endet am Freitag, den 4. Februar, um 24 Uhr.
Beispiel 2: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Donnerstag, den 18. Dezember, um 14 Uhr.
Die achttägige Frist endet am Dienstag, den 30. Dezember, um 24 Uhr.
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2023
Dokumentnummer
NOR40252546