Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Mitteilungsverordnung 2023
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 145/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 145 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Detaillierungsgrad der Mitteilung
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Dem Endnutzer im Sinne des § 4 Z 14 TKG 2021 ist der wesentliche Inhalt aller nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen für jedes einzelne bestehende Vertragsverhältnis getrennt darzustellen. Sind mehrere Vertragsverhältnisse von identischen Änderungen betroffen, so ist eine gemeinsame Darstellung der Änderungen für die betroffenen Vertragsverhältnisse möglich.Dem Endnutzer im Sinne des Paragraph 4, Ziffer 14, TKG 2021 ist der wesentliche Inhalt aller nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen für jedes einzelne bestehende Vertragsverhältnis getrennt darzustellen. Sind mehrere Vertragsverhältnisse von identischen Änderungen betroffen, so ist eine gemeinsame Darstellung der Änderungen für die betroffenen Vertragsverhältnisse möglich.
(2)Absatz 2,Insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Regelungsinhalten hat die Mitteilung jedenfalls die Darlegung der bisher geltenden vertraglichen Regelungen und der geplanten neuen Regelungen für das konkrete, von den Änderungen betroffene Vertragsverhältnis zu enthalten:
Kündigungsfristen und -termine,
Entgelterhöhungen für Hauptleistungen und für Nebenleistungen,
Einführung von neuen Entgelten für Hauptleistungen und für Nebenleistungen und
Datenübertragungsgeschwindigkeit und im ausschließlichen Einflussbereich des Anbieters von Internetzugangsdiensten liegende Parameter, die Auswirkungen auf die Datenübertragungsgeschwindigkeit haben.
(3)Absatz 3,Bei Entgelterhöhungen und bei Einführungen von neuen Entgelten ist anzugeben, ob es sich um einmalige, regelmäßig wiederkehrende oder variable Entgelte handelt. Bei regelmäßig wiederkehrenden Entgelten für Hauptleistungen und für Nebenleistungen ist anzugeben, in welchen Abständen das Entgelt verrechnet wird.
Schlagworte
Kündigungstermin
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2023
Dokumentnummer
NOR40252925