Norm Zulagenverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter an höheren land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten und an der Forstfachschule Traunkirchen des Bundes× ▾ ‹›Gliederung Zulagenverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter an höheren land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten und an der Forstfachschule Traunkirchen des Bundes Fassungen (Gesetz) ab 13.06.2023 — BGBl. II Nr. 174/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute13.06.2023 BGBl. II Nr. 174/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.06.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich§ 2Zuweisungskriterien§ 3Zuweisung der Bundeslehranstalten und der Forstfachschule Traunkirchen zu den Dienstzulagengruppen I bis V§ 4Erhöhung der Dienstzulage§ 5Inkrafttreten; Außerkrafttreten