Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zulagenverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 175/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 175 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Text
Erhöhung der Dienstzulage
§ 4.Paragraph 4,
Die Dienstzulage der Dienstzulagengruppe I wird für die Schulleiterinnen und Schulleiter gemäß § 57 Abs. 6 GehG wie folgt erhöht: Die Dienstzulage der Dienstzulagengruppe römisch eins wird für die Schulleiterinnen und Schulleiter gemäß Paragraph 57, Absatz 6, GehG wie folgt erhöht:
bei land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen
mit 36 bis 50 Klassen anrechenbaren Klassen um 7,5 vH und
mit mehr als 50 anrechenbaren Klassen um 15 vH.
bei land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
mit 23 bis 30 anrechenbaren Klassen um 7,5 vH und
mit mehr als 30 anrechenbaren Klassen um 15 vH;
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2023
Dokumentnummer
NOR40253379