Norm EKB-InvestitionsV× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Absetzbetrag für begünstigte Investitionen im Rahmen der Energiekrisenbeiträge (EKB-InvestitionsV) Fassungen (Gesetz) ab 07.09.2024 — BGBl. II Nr. 244/2024▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute26.11.2025 § → § BGBl. II Nr. 244/2025 01.07.202525.11.2025 § → § BGBl. II Nr. 244/2025 07.09.202430.06.2025 § → § BGBl. II Nr. 244/2024 27.06.202306.09.2024 BGBl. II Nr. 194/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.06.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Allgemeines§ 2Zeitliche Zuordnung von Investitionen§ 3Inhaltliche Voraussetzungen für die BegünstigungZurechenbarkeit zum Beitragsschuldner§ 4§ 5§ 6Inkrafttreten und Schlussbestimmung