Norm Festsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder Fassungen (Gesetz) ab 27.06.2023 — BGBl. II Nr. 197/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute27.06.2023 BGBl. II Nr. 197/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 27.06.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1Artikel 1Art. 2Artikel 2