Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung A 10 2023
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 199/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden jeweils die folgenden, im Gegenverkehr zu befahrenden Abschnitte der Richtungsfahrbahn Salzburg der A 10 Tauern Autobahn festgelegt:
für die Fahrtrichtung Villach der Abschnitt zwischen km 136,20 und km 138,53, sowie
für die Fahrtrichtung Salzburg der Abschnitt zwischen km 138,38 und km 136,30.
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2023
Dokumentnummer
NOR40253750