Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erklärung der Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, zur Satzung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 201/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Inhalt der Satzung
Die zwischen dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, am 3. April 2023 abgeschlossene
Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren,
beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unter Registerzahl KV 302/2023 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 29. April 2023 kundgemacht,beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unter Registerzahl KV 302 aus 2023, hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 29. April 2023 kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
Von der Satzungserklärung werden § 1, § 3 Punkt 2 sowie § 4 der angeführten Punktation ausgenommen.Von der Satzungserklärung werden Paragraph eins,, Paragraph 3, Punkt 2 sowie Paragraph 4, der angeführten Punktation ausgenommen.
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2023
Dokumentnummer
NOR40253763