Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts (Protokoll)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 117/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2023,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel 4
Unverletzlichkeit der Archive und Dokumente
Die Archive des Gerichts und alle ihm gehörenden, sich in seinem Besitz befindlichen oder an ihn gerichteten Papiere und Dokumente in jeglicher Form sind jederzeit unverletzlich, gleichviel, wo sie sich befinden.
Zuletzt aktualisiert am
27.07.2023
Dokumentnummer
NOR40254950