Norm Lehrplan des Lehrganges der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik× ▾ ‹›Gliederung Lehrplan des Lehrganges der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik Fassungen (Gesetz) ab 01.09.2023 — BGBl. II Nr. 240/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.09.2023 BGBl. II Nr. 240/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Lehrplan§ 2Lehrverpflichtungsgruppen§ 3InkrafttretenAnlagenAnl. 1I. STUNDENTAFEL1 | (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)Übergangs- und Schlussbestimmungen aus NovellenArt. 2 (A)Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht