Rechtstracker.at

Art. 2a

Fassungen
ab 01.09.2023 — BGBl. III Nr. 127/2023 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2a heute01.09.2023 BGBl. III Nr. 127/2023 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2023,

Typ

Vertrag – Indien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2 a

Inkrafttretensdatum

01.09.2023BGBl. III Nr. 127/2023

Außerkrafttretensdatum

Index

49/01 Flüchtlinge

Text

Artikel 2a

Das österreichische Programm „Red White Red Carpet“

Die österreichische Vertragspartei erklärt sich bereit das österreichische Programm „Red White Red Carpet“, das Visaerleichterungen wie die Erteilung von Visa für die mehrfache Einreise vorsieht, für regelmäßige Geschäftsreisende zu fördern, die für gut bekannt und „bona fide“ erklärt werden. Die für indische Staatsangehörige bestehenden Erleichterungen im Rahmen des Programms „Red White Red Carpet“ sind in einem unverbindlichen Erläuternden Schreiben der österreichischen Vertragspartei dargelegt, das der indischen Vertragspartei übermittelt wurde.

Im RIS seit

30.08.2023

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2023

Gesetzesnummer

20012341

Dokumentnummer

NOR40255372