Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 127/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2aArtikel 2 a
Text
Artikel 2a
Das österreichische Programm „Red White Red Carpet“
Die österreichische Vertragspartei erklärt sich bereit das österreichische Programm „Red White Red Carpet“, das Visaerleichterungen wie die Erteilung von Visa für die mehrfache Einreise vorsieht, für regelmäßige Geschäftsreisende zu fördern, die für gut bekannt und „bona fide“ erklärt werden. Die für indische Staatsangehörige bestehenden Erleichterungen im Rahmen des Programms „Red White Red Carpet“ sind in einem unverbindlichen Erläuternden Schreiben der österreichischen Vertragspartei dargelegt, das der indischen Vertragspartei übermittelt wurde.
Zuletzt aktualisiert am
30.08.2023
Dokumentnummer
NOR40255372