Norm Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – August 2023× ▾ ‹›Gliederung Suchen Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – August 2023 Fassungen (Gesetz) ab 31.08.2023 — BGBl. II Nr. 252/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute31.08.2023 BGBl. II Nr. 252/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ Art. 1