Norm Auszahlung des Angehörigenbonus durch den zuständigen Entscheidungsträger× ▾ ‹›Gliederung Suchen Auszahlung des Angehörigenbonus durch den zuständigen Entscheidungsträger Fassungen (Gesetz) ab 25.11.2023 — BGBl. II Nr. 335/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute25.11.2023 BGBl. II Nr. 335/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ Art. 1