Norm Auszahlung des Angehörigenbonus durch den zuständigen Entscheidungsträger× ▾ ‹›Gliederung Auszahlung des Angehörigenbonus durch den zuständigen Entscheidungsträger Fassungen (Gesetz) ab 25.11.2023 — BGBl. II Nr. 335/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute25.11.2023 BGBl. II Nr. 335/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 25.11.2023 Art. 1