Norm Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – Dezember 2023× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – Dezember 2023 Fassungen (Gesetz) ab 13.12.2023 — BGBl. II Nr. 366/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute13.12.2023 BGBl. II Nr. 366/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.12.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1