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§ 1 ErgZV 2024

Fassungen
01.01.2024 bis 31.12.2024 — BGBl. II Nr. 420/2023 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 101.01.202431.12.2024 BGBl. II Nr. 420/2023 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ergänzungszulagenverordnung 2024

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 420 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2024BGBl. II Nr. 420/2023

Außerkrafttretensdatum

31.12.2024

Abkürzung

ErgZV 2024

Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 411 aus 2024,).

Text

Paragraph eins,

Die Mindestsätze im Sinne des Paragraph 26, Absatz 5, des Pensionsgesetzes 1965 betragen ab 1. Jänner 2024

  1. Ziffer eins, Litera a
    für Beamtinnen und Beamte 1 217,96 € und erhöhen sich für jedes Kind, für das der Beamtin oder dem Beamten eine Leistung nach Paragraph 25, Pensionsgesetz 1965 gebührt, um 187,93 €;
  2. Litera b
    für verheiratete Beamtinnen und Beamte oder für Beamtinnen und Beamte, deren Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist, wenn sie verpflichtet sind, für den Unterhalt ihrer früheren Ehegatten aufzukommen oder dazu beizutragen, 1 921,46 € und erhöhen sich für jedes Kind, für das der Beamtin oder dem Beamten eine Leistung nach Paragraph 25, Pensionsgesetz 1965 gebührt, um 187,93 €;
  3. Ziffer 2
    für den überlebenden Ehegatten 1 217,96 € und erhöhen sich für jedes Kind, für das dem überlebenden Ehegatten eine Leistung nach Paragraph 25, Pensionsgesetz 1965 gebührt, um 187,93 €;
  4. Ziffer 3
    für eine Halbwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 447,97 € und nach diesem Zeitpunkt 796,06 €;
  5. Ziffer 4
    für eine Vollwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 672,64 € und nach diesem Zeitpunkt 1 217,96 €;
  6. Ziffer 5
    für einen früheren Ehegatten 1 217,96 €.

Im RIS seit

03.01.2024

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2024

Gesetzesnummer

20012471

Dokumentnummer

NOR40258510