Norm Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028× ▾ ‹›Gliederung Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028 Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2025 — BGBl. I Nr. 170/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2025 BGBl. I Nr. 170/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Mittelbereitstellung aufgrund des Verbots des Pflegeregresses§ 2Gemeinden, Städte, Sozialfonds, Sozialhilfeverbände§ 3Anweisung der Mittel§ 4Vollziehung§ 5Inkrafttreten