Die Vorschriften des ADR brauchen für gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Apparate, die den UN-Nummern 3363, 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 oder 3548 zugeordnet sind nicht angewendet zu werden, wenn sie zur Reparatur, Inspektion, Wartung, Beseitigung oder Wiederverwertung befördert werden, vorausgesetzt, der Inhalt ist sicher umschlossen und es wurden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen jedes Austreten des Inhalts verhindern.