Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Winterfahrverbotskalender A 10 2024
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 24/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 24 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 10 Tauern Autobahn
an allen Freitagen vom 26. Jänner 2024 bis einschließlich 29. März 2024 in der Zeit von 13 bis 19 Uhr
auf der Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süd) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung A 10 von der A 1) und dem Knoten Pongau, wenn das Ziel der Fahrt in Italien beziehungsweise Slowenien liegt oder über Italien beziehungsweise Slowenien erreicht werden soll und
auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland beziehungsweise in der Tschechischen Republik liegt, oder über Deutschland beziehungsweise die Tschechische Republik erreicht werden soll;
an allen Samstagen vom 27. Jänner 2024 bis einschließlich 30. März 2024 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr
auf der Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süd) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung A 10 von der A 1) und dem Knoten Pongau, sowie
auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling,
verboten.
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2024
Dokumentnummer
NOR40259741