Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 212/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 126Artikel 126
Text
ARTIKEL 126
Unterausschuss „Zoll“
(1)Absatz eins,Ein Unterausschuss „Zoll“ wird eingesetzt.
(2)Absatz 2,Der Unterausschusses „Zoll“ hält regelmäßig Sitzungen ab und überwacht die Umsetzung dieses Kapitels, einschließlich Fragen in den Bereichen Zusammenarbeit im Zollwesen, Handelserleichterungen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Zollwesen und in der Zollverwaltung, zollbezogene technische Hilfe, Ursprungsregeln, Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden sowie gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich.
(3)Absatz 3,Aufgabe des Unterausschusses „Zoll“ ist es unter anderem,
über die ordnungsgemäße Anwendung dieses Kapitels und des Protokolls II über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich zu diesem Abkommen zu wachen,über die ordnungsgemäße Anwendung dieses Kapitels und des Protokolls römisch zwei über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich zu diesem Abkommen zu wachen,
praktische Regelungen und Maßnahmen zur Umsetzung dieses Kapitels und des Protokolls II über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich zu diesem Abkommen anzunehmen, unter anderem bei dem Informations- und Datenaustausch, der gegenseitigen Anerkennung von Zollkontrollen und Handelspartnerschaftsprogrammen sowie einvernehmlich vereinbarten Vorteilen,praktische Regelungen und Maßnahmen zur Umsetzung dieses Kapitels und des Protokolls römisch zwei über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich zu diesem Abkommen anzunehmen, unter anderem bei dem Informations- und Datenaustausch, der gegenseitigen Anerkennung von Zollkontrollen und Handelspartnerschaftsprogrammen sowie einvernehmlich vereinbarten Vorteilen,
Standpunkte zu allen Fragen von gemeinsamem Interesse auszutauschen, einschließlich künftiger Maßnahmen und der zu ihrer Umsetzung erforderlichen Mittel, und
gegebenenfalls Empfehlungen an den Partnerschaftsausschuss zu richten.
Schlagworte
Informationsaustausch
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Dokumentnummer
NOR40259878