Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 212/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 371Artikel 371
Text
ARTIKEL 371
Dynamische Annäherung
Im Einklang mit dem Ziel der schrittweisen Annäherung der Rechtsvorschriften der Republik Armenien an das EU-Recht werden die Anhänge vom Partnerschaftsrat regelmäßig überprüft und aktualisiert, um unter anderem die Entwicklung des EU-Rechts und die in internationalen Übereinkünften festgelegten Standards, die die Vertragsparteien für relevant erachten, zu berücksichtigen, wobei dem Abschluss der jeweiligen internen Verfahren der Vertragsparteien Rechnung getragen wird. Dieser Artikel gilt unbeschadet besonderer Bestimmungen des Titels VI.Im Einklang mit dem Ziel der schrittweisen Annäherung der Rechtsvorschriften der Republik Armenien an das EU-Recht werden die Anhänge vom Partnerschaftsrat regelmäßig überprüft und aktualisiert, um unter anderem die Entwicklung des EU-Rechts und die in internationalen Übereinkünften festgelegten Standards, die die Vertragsparteien für relevant erachten, zu berücksichtigen, wobei dem Abschluss der jeweiligen internen Verfahren der Vertragsparteien Rechnung getragen wird. Dieser Artikel gilt unbeschadet besonderer Bestimmungen des Titels römisch sechs.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Dokumentnummer
NOR40260122